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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren unter anderem wegen des Vorwurfs von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg

Datum: 01.10.2024

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren unter anderem wegen des Vorwurfs von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

Dienstag, den 15. Oktober 2024 um 9.15 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Saal 2,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart



unter dem Vorsitz von Dr. Hannes Breucker ein Staatsschutzverfahren gegen einen heute 32-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Dem Angeklagten wird unter anderem zur Last gelegt, in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung (insoweit in Tateinheit u.a. mit einem Verbrechen des Mordes), Folter und Freiheitsberaubung sowie Kriegsver­brechen gegen Personen und gegen Eigentum begangen zu haben. Dabei habe er bezüglich einiger der Vorwürfe als Gehilfe und teilweise als Heranwachsender gehandelt.

 

Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 28. Juni 2024 soll sich der Angeklagte spätestens ab Frühjahr 2012 aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligt haben. Er soll Anführer einer bewaffneten schiitischen Gruppierung gewesen sein, die sich der auf Seiten des syrischen Regimes kämpfenden Hisbollah angeschlossen habe. Ziel dieser Miliz sei die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der vom Assad-Regime kontrollierten Stadt Busra Al Sham gewesen. Dies habe durch brutale Miss­handlungen bis hin zu Tötungen sowie die Plünderung und Zerstörung der Häuser ihrer Opfer erreicht werden sollen.

 

In Umsetzung dieser Planungen soll der Angeklagte mit weiteren Mitgliedern der von ihm befehligten Miliz im August 2012 eine der sunnitischen Glaubensrichtung angehörende Familie von Zivilisten bewaffnet in deren Haus überfallen haben. Dabei sei eines der Opfer von einem der Milizionäre im Verlauf des Angriffs erschossen worden. Durch die Miliz des Angeklagten seien zudem verschiedene Gegenstände aus dem Haus entwendet worden, das Haus sei zunächst von innen zerstört und später angezündet worden.

Zudem wird dem Angeklagten vorgeworfen, in zwei weiteren Fällen, die sich im April 2013 und im Jahr 2014 ereigneten, mit von ihm angeführten Mitgliedern der Miliz sunnitische Bewohner von Busra Al-Sham gefangen genommen und körperlich misshandelt zu haben. In einem dieser Fälle seien die Opfer an Mitarbeiter des syrischen Militärgeheimdienstes übergeben worden, durch welche sie gefoltert worden seien und jedenfalls einer von ihnen mehrere Wochen festgehalten worden sei.

 

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 24. Juli 2024 (hier) zu entnehmen.

 

Der Angeklagte befindet sich seit dem 12. Dezember 2023 in Untersuchungshaft.

Mit Beschluss vom 15. August 2024 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

                                                  Dienstag, 22. Oktober 2024,

                                                  Donnerstag, 24. Oktober 2024,

                                                  Donnerstag, 31. Oktober 2024,

                                                  Dienstag, 5. November 2024,

                                                  Donnerstag, 7. November 2024,

                                                  Dienstag, 12. November 2024,

                                                  Donnerstag, 14. November 2024,

                                                  Dienstag, 19. November 2024,

                                                  Dienstag, 26. November 2024,

                                                  Donnerstag, 28. November 2024,

                                                  Dienstag, 3. Dezember 2024,

                                                  Dienstag, 10. Dezember 2024,

                                                  Donnerstag, 12. Dezember 2024,

                                                  Dienstag, 17. Dezember 2024,

                                                  Donnerstag, 19. Dezember 2024,

                                                  Dienstag, 7. Januar 2025,

                                                  Donnerstag, 9. Januar 2025,

                                                  Dienstag, 14. Januar 2025,

                                                  Dienstag, 21. Januar 2025,

                                                  Donnerstag, 23. Januar 2025,

                                                  Dienstag, 28. Januar 2025,

                                                  Dienstag, 4. Februar 2025,

                                                  Donnerstag, 6. Februar 2025,

                                                  Dienstag, 11. Februar 2025,

                                                  Donnerstag, 13. Februar 2025,

                                                  Dienstag, 18. Februar 2025,

                                                  Donnerstag, 20. Februar 2025,

                                                  Dienstag, 25. Februar 2025,

                                                  Donnerstag, 27. Februar 2025,

(und danach - soweit erforderlich - weiterhin dienstags und donnerstags)

 

jeweils um 9.15 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Saal 2, Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart.

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 1. Oktober 2024 wurde für die Sitzungstage jeweils eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmenangeordnet.

 

Die Akkreditierungsfristfür solche Aufnahmen durch Medienvertreter, für den ersten Sitzungstag endet am 14. Oktober 2024 um 12:00 Uhr.

Für sämtliche weiteren Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag.

 

Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kontaktdaten) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen sind an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

 

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

 

zu richten.

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

 

Zugelassen werden für jeden Sitzungstag für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen), fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) und drei Ton-Aufnahmeteams (bestehend aus höchstens zwei Personen). Übersteigt die Anzahl der Akkreditierungsgesuche die für Film-/Foto- und Tonaufnahmen jeweils verfügbaren Plätze, müssen die Aufnahmeteams und Fotografen Pools (für öffentlich-rechtliche Fernsehsender, privatrechtliche Fernsehsender, Tonaufnahmeteams, Agenturfotografen und freie Fotografen) bilden. Die Vergabe der Poolplätze richtet sich nach einer Einigung unter den Stellern der Gesuche, die der Pressestelle anzuzeigen ist. Die Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild-/ Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 10 Sitzplätze für Pressevertreter in den vorderen Reihen des Sitzungssaals reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden

 

Aktenzeichen

6 St 3 BJs 47/20 Oberlandesgericht Stuttgart

3 BJs 47/20-6 Generalbundesanwalt



Sitzungspolizeiliche Verfügung vom 01.10.2024