Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart
verhandelt ab
Donnerstag,
11. Dezember 2025, 9.00 Uhr
im
Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Herbert Anderer
ein Staatsschutzverfahren gegen eine 61 Jahre alte deutsche Staatsangehörige, der vorgeworfen wird, Beihilfe zur
rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 27 StGB)
geleistet zu haben.
Weitere Verhandlungstermine sind
bestimmt auf
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,
Donnerstag, 8. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,
Donnerstag, 22. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 29. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 5. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 12. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 26. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 12. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 26. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
sowie – soweit
erforderlich – ab Donnerstag, 16. April 2026, jeweils donnerstags, 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Saal
2.
Durch sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November
2025 sind für die Zulassung von Medienvertretern im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen getroffen worden:
Zehn besonders gekennzeichnete Sitzplätze in den vorderen Reihen sind
für Medienvertreter reserviert, die in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben werden. Eine Akkreditierung im Vorfeld erfolgt
insoweit nicht.
Für den ersten Hauptverhandlungstag und den Tag einer möglichen
Urteilsverkündung sind Film-, Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung gestattet für vier
Fernsehteams, drei Ton-Aufnahmeteams und vier Fotografen in der Reihenfolge ihrer Akkreditierung.
An sämtlichen anderen Hauptverhandlungstagen werden Ton-, Bild- und
Filmaufnahmen ggf. nach Einzelfallprüfung gestattet.
Die Akkreditierung hat insoweit für den 1. Hauptverhandlungstag bis
Dienstag, 9. Dezember 2025, 12:00 Uhr und im Übrigen bis spätestens 12:00 Uhr des zweiten Werktages vor dem jeweiligen
Sitzungstag bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Stuttgart (pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de) zu erfolgen. Das
Akkreditierungsgesuch muss Vor- und Nachnamen der Personen, die die Aufnahmen fertigen sollen, deren Geburtsdatum, sofern vorliegend das
entsendende Medienunternehmen, Kontaktdaten und einen Nachweis der Stellung als Medienvertreter enthalten.
Weitergehende Informationen zu den Bedingungen für Medienvertreter
sind in der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November 2025 enthalten, die sie hier
finden.