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5. Strafsenat - 5 St 2 BJs 526/19

 

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

 

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen eine 61 Jahre alte deutsche Staatsangehörige, der vorgeworfen wird, Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 27 StGB) geleistet zu haben.



Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Donnerstag, 18. Dezember 2025, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,

Donnerstag, 8. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,

Donnerstag, 22. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 29. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 5. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 12. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 26. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 12. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 26. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,


sowie – soweit erforderlich – ab Donnerstag, 16. April 2026, jeweils donnerstags, 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Saal 2.



Durch sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November 2025 sind für die Zulassung von Medienvertretern im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen getroffen worden:
Zehn besonders gekennzeichnete Sitzplätze in den vorderen Reihen sind für Medienvertreter reserviert, die in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben werden. Eine Akkreditierung im Vorfeld erfolgt insoweit nicht.
Für den ersten Hauptverhandlungstag und den Tag einer möglichen Urteilsverkündung sind Film-, Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung gestattet für vier Fernsehteams, drei Ton-Aufnahmeteams und vier Fotografen in der Reihenfolge ihrer Akkreditierung.
An sämtlichen anderen Hauptverhandlungstagen werden Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ggf. nach Einzelfallprüfung gestattet.
Die Akkreditierung hat insoweit für den 1. Hauptverhandlungstag bis Dienstag, 9. Dezember 2025, 12:00 Uhr und im Übrigen bis spätestens 12:00 Uhr des zweiten Werktages vor dem jeweiligen Sitzungstag bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Stuttgart (pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de) zu erfolgen. Das Akkreditierungsgesuch muss Vor- und Nachnamen der Personen, die die Aufnahmen fertigen sollen, deren Geburtsdatum, sofern vorliegend das entsendende Medienunternehmen, Kontaktdaten und einen Nachweis der Stellung als Medienvertreter enthalten.
Weitergehende Informationen zu den Bedingungen für Medienvertreter sind in der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November 2025 enthalten, die sie hier finden.