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5. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung

Datum: 24.11.2025

Kurzbeschreibung: 

5. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

 

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen eine 61 Jahre alte deutsche Staatsangehörige, der vorgeworfen wird, Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 27 StGB) geleistet zu haben.

 

Der Anklage des Generalbundesanwalts vom 9. Dezember 2024 zufolge soll die rechtsextreme und fremdenfeindlich gesinnte Angeklagte jedenfalls seit Juli 2019 mit dem rechtskräftig verurteilten S. in Kontakt gestanden haben. Dieser suchte damals überwiegend im Internet in verschiedenen Chatforen nach Personen, die seine ausländerfeindliche Einstellung teilten und bereit waren, sich zusammenzuschließen und sich der vermeintlich drohenden Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime durch Gewalttaten unter Einsatz von Schusswaffen entgegenzustellen. Die Angeklagte soll dieses Vorhaben des S. gekannt und gebilligt sowie diesem seit Ende Juli 2019 bis ins Frühjahr 2020 den Kontakt zu einer Vielzahl von dafür potentiell geeigneten Personen vermittelt haben, zumeist durch deren Aufnahme in gemeinsame Chatgruppen. Hierauf seien diese möglichen Rekruten von S. näher auf ihre Eignung für sein Vorhaben überprüft worden. Schließlich gründete S. am 8. Februar 2020 bei einem Treffen in Minden mit sechs weiteren Personen eine rechtsterroristische Vereinigung, die in den Medien sogenannte „Gruppe S.“. Diese Vereinigung plante die Durchführung von Anschlägen auf Moscheen mit Schusswaffen.

 

Am 30. November 2023 verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in diesem Zusammenhang den S. und neun weitere Angeklagte (Az.: 5 – 2 StE 7/20). Das Urteil ist seit dem 20. August 2025 rechtskräftig. Näheres dazu ergibt sich aus der damaligen Pressemitteilung (hier).

 

Mit Beschluss vom 2. Oktober 2025 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 



Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Donnerstag, 18. Dezember 2025, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,

Donnerstag, 8. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1

Donnerstag, 15. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 22. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 29. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 5. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 12. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 26. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 12. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,

Donnerstag, 26. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,



sowie – soweit erforderlich – ab Donnerstag, 16. April 2026, jeweils donnerstags, 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Saal 2.

 

 

Durch sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November 2025 sind für die Zulassung von Medienvertretern im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen getroffen worden:


Zehn besonders gekennzeichnete Sitzplätze in den vorderen Reihen sind für Medienvertreter reserviert, die in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben werden. Eine Akkreditierung im Vorfeld erfolgt insoweit nicht.


Für den ersten Hauptverhandlungstag und den Tag einer möglichen Urteilsverkündung sind Film-, Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung gestattet für vier Fernsehteams, drei Ton-Aufnahmeteams und vier Fotografen in der Reihenfolge ihrer Akkreditierung.


An sämtlichen anderen Hauptverhandlungstagen werden Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ggf. nach Einzelfallprüfung gestattet.


Die Akkreditierung hat insoweit für den 1. Hauptverhandlungstag bis Dienstag, 9. Dezember 2025, 12:00 Uhr und im Übrigen bis spätestens 12:00 Uhr des zweiten Werktages vor dem jeweiligen Sitzungstag bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Stuttgart (pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de) zu erfolgen. Das Akkreditierungsgesuch muss Vor- und Nachnamen der Personen, die die Aufnahmen fertigen sollen, deren Geburtsdatum, sofern vorliegend das entsendende Medienunternehmen, Kontaktdaten und einen Nachweis der Stellung als Medienvertreter enthalten.


Weitergehende Informationen zu den Bedingungen für Medienvertreter sind in der sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 25. November 2025 enthalten, die sie hier finden.


 

Aktenzeichen

5 St 2 BJs 526/19 – Oberlandesgericht Stuttgart
2 BJs 526/19-5a – Generalbundesanwalt