Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Donnerstag, 11. Dezember 2025, 9.00 Uhr
im
Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen eine 61 Jahre alte deutsche Staatsangehörige, der vorgeworfen wird, Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 27 StGB) geleistet zu haben.
Der Anklage des Generalbundesanwalts vom 9. Dezember 2024 zufolge soll die rechtsextreme und fremdenfeindlich gesinnte Angeklagte jedenfalls seit Juli 2019 mit dem rechtskräftig verurteilten S. in Kontakt gestanden haben. Dieser suchte damals überwiegend im Internet in verschiedenen Chatforen nach Personen, die seine ausländerfeindliche Einstellung teilten und bereit waren, sich zusammenzuschließen und sich der vermeintlich drohenden Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime durch Gewalttaten unter Einsatz von Schusswaffen entgegenzustellen. Die Angeklagte soll dieses Vorhaben des S. gekannt und gebilligt sowie diesem seit Ende Juli 2019 bis ins Frühjahr 2020 den Kontakt zu einer Vielzahl von dafür potentiell geeigneten Personen vermittelt haben, zumeist durch deren Aufnahme in gemeinsame Chatgruppen. Hierauf seien diese möglichen Rekruten von S. näher auf ihre Eignung für sein Vorhaben überprüft worden. Schließlich gründete S. am 8. Februar 2020 bei einem Treffen in Minden mit sechs weiteren Personen eine rechtsterroristische Vereinigung, die in den Medien sogenannte „Gruppe S.“. Diese Vereinigung plante die Durchführung von Anschlägen auf Moscheen mit Schusswaffen.
Am 30. November 2023 verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in diesem Zusammenhang den S. und neun weitere Angeklagte (Az.: 5 – 2 StE 7/20). Das Urteil ist seit dem 20. August 2025 rechtskräftig. Näheres dazu ergibt sich aus der damaligen Pressemitteilung (hier).
Mit Beschluss vom 2. Oktober 2025 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf
Donnerstag, 18. Dezember 2025, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1,
Donnerstag, 8. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 1
Donnerstag, 15. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 22. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 29. Januar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 5. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 12. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 26. Februar 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 12. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
Donnerstag, 26. März 2026, 9.00 Uhr, OPS, Saal 2,
sowie – soweit erforderlich – ab Donnerstag, 16. April 2026, jeweils donnerstags, 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Saal 2.
Aktenzeichen
5 St 2 BJs 526/19 –
Oberlandesgericht Stuttgart
2 BJs 526/19-5a – Generalbundesanwalt