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HINWEISE FÜR MEDIENVERTRETER im Zivilrechtsstreit Manfred Amerell gegen Michael Kempter für die mündlichen Verhandlung am 07. Dezember 2011, 9:30 Uhr

Datum: 23.11.2011

Kurzbeschreibung: 

 

Die mündliche Verhandlung im Zivilrechtsstreit Manfred Amerell gegen Michael Kempter am 07.Dezember 2011, 9.30 Uhr, wird

im Saal 2.10 des Gebäudes des Oberlandesgerichts Stuttgart, Archivstraße 15 A/B, 2. Obergeschoss,
stattfinden

Der Vorsitzende des 4. Zivilsenats hat in einer sitzungspolizeilichen Verfügung u.a. folgende Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal getroffen:

Besucher haben Zutritt zum Sitzungsgebäude und Sitzungssaal, soweit Sitzplätze im Zuhörerbereich vorhanden sind.

Sitzplätze der vier vorderen Reihen sind bis 10 min. vor Sitzungsbeginn für die Vertreter der Medien (Presse, Hörfunk, Fernsehen; mit gültigem Presseausweis legitimiert) reserviert. Verlassen Medienvertreter nur kurzfristig ihren Platz, ist dieser nicht zu belegen.

Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Bei erkennbar starkem Besucherandrang kann auf Anordnung des Vorsitzenden schon eine frühere Saalöffnung erfolgen. Medienvertretern ist der Zugang schon 5 Minuten früher zu ermöglichen.

Handys sind vor Betreten des Sitzungssaales auszuschalten und dürfen in diesem - auch in Sitzungspausen - nicht eingeschaltet werden.

Medienvertreter haben - sofern sie den Sicherheitskräften nicht persönlich bekannt sind nach Vorlage eines gültigen Presseausweises - Zugang zum Sitzungssaal ohne weitere Kontrollen. Sie dürfen Laptops im offline-Betrieb nutzen.

Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und -gebäude sind mit Ausnahme der nachfolgend getroffenen Bestimmungen - nicht gestattet.

Ab 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung oder bei gesonderter Verfügung des Vorsitzenden werden Fernseh-, Ton- und Bildaufnahmen über zu bildende Pools im Sitzungssaal mit folgenden Maßgaben gestattet:

a) Für Filmaufnahmen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) zugelassen, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen und von den Fernsehanstalten übereinstimmend und gemeinsam gestellt werden.

Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams (jeweils höchstens 2 Personen) zugelassen.

Für Fotoaufnahmen werden vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen zugelassen.

b) Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen haben spätestens bis Montag, 5.12.2011, schriftlich und unter Anerkennung der vorstehend a) getroffenen Bestimmungen bei der Pressestelle des Oberlandesgerichtes die Personen zu benennen, die die Film-/Ton- und Bildaufnahmen fertigen sollen. Die Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild-/Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind Fernseh-, Ton- und Bildaufnahmen nicht gestattet.

c) Die Kameras sind ausschließlich im Besucherbereich des Sitzungssaales aufzustellen; dies gilt entsprechend für Bildaufnahmen.

d) Von den Mitgliedern des Senates dürfen in einer Gesamtansicht Film- oder Bildaufnahmen bei deren Einzug in den Sitzungssaal bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung gefertigt werden.

e) Film-, Ton- oder Bildaufnahmen sind nach Aufforderung des Vorsitzenden oder der von ihm beauftragten Person (Pressesprecher, Justizwachtmeister) sofort einzustellen, die Geräte abzuschalten und aus dem Sitzungssaal zu entfernen.

Die Kamerateams, Rundfunkteams und die Fotografen werden gebeten, die erforderlichen Erklärungen schriftlich per E-Mail gegenüber der Pressestelle spätestens bis Montag, 05. Dezember 2011 abzugeben (pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de).

Bitte beachten Sie, dass außer den zugelassenen Aufnahmeteams der Poolführer keine weiteren Aufnahmeteams Zutritt zum Gebäude haben.
Bild- und Tonaufnahmen im Gebäude außerhalb des Sitzungssaals, insbesondere im Eingangsbereich, Treppenhaus und Flur vor dem Saal, sind nicht gestattet.

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