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Oberlandesgericht Stuttgart (6. Strafsenat) eröffnet Hauptverfahren gegen Verena Becker

Datum: 28.07.2010

Kurzbeschreibung: 

 

Mit Beschluss vom 28. Juli 2010 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts vom 8. April 2010 gegen die 57-jährige deutsche Staatsangehörige Verena Becker wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes (§§ 211, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch) an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Kraftfahrer Wolfgang Göbel und dem Ersten Justizhauptwachtmeister Georg Wurster unverändert zugelassen.

Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn ist voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Sitzung wird im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart in Stuttgart-Stammheim (Mehrzweckgebäude) Asperger Str. 49 stattfinden.

Die Verhandlung wird der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht
Hermann Wieland leiten. Der Senat wird mit 5 Richtern (einschließlich dem Vorsitzenden) besetzt sein.

AZ.: 6- 2 StE 2/10


Ergänzender Hinweis:
Einzelheiten zur Anklage siehe Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 9/2010 http://www.generalbundesanwalt.de/de/aktuell.php?heftnr=293

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