Ausbildungsstelle (Umschulungsstelle) zum Justizwachtmeister (m/w/d)
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sucht Sie!
Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, einer neuen Herausforderung oder bereit für einen Kurswechsel? Dann bewerben Sie sich auf unsere zu besetzende Ausbildungsstelle (Umschulungsstelle) zum Justizwachtmeister (m/w/d) und werden Sie ein wichtiger Teil unseres Teams.
Das Aufgabengebiet:
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätige Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes.
Ihr Einsatz erfolgt im Aufgabengebiet des Justizwachtmeisterdienstes:
- Mitarbeit im Pforten- und Auskunftsdienst
- Mitarbeit in der Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung
- Aktenzutrag und Aktenabtrag
- Mitarbeit im Aktenarchiv
- Allgemeine Botentätigkeit
- Mitarbeit bei hausinternen Umzügen
- Besorgung der Hausdienstgeschäfte
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung.
Während Ihrer Umschulung werden Sie auch im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ausgebildet. Sie tragen die Verantwortung für die Vorführung der Gefangenen und vollziehen die sitzungspolizeilichen Verfügungen der Richter/innen in den Gerichtsverhandlungen. Bei Einlasskontrollen und Gerichtsverhandlungen führen Sie Durchsuchungen durch.
Im Pfortendienst prüfen Sie die Einlassberechtigung und sind dort sowie sonst stets ein kompetenter Ansprechpartner für die Verwaltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das Publikum im Hause.
Im Zuge der Digitalisierung und der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen im elektronischen Posteingang.
Hinweise zur Ausbildung (justizinterne Qualifizierungsmaßnahme):
Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über ca. 18 Monate und besteht aus einem ca. 15-monatigen praktischen und einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil. Der fachtheoretische Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt Mannheim statt. Anhand von praktischen und schriftlichen Prüfungen wird Ihr Wissens- und Ausbildungsstand regelmäßig überprüft. Während der Ausbildung führen Sie die Dienstbezeichnung „Justizhelfer/in“.
Vergütung:
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Angestelltenverhältnis als Justizhelfer/in und wird nach Entgeltgruppe 4 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) vergütet. Zusätzlich zu dieser Vergütung wird eine Nachwuchsgewinnungszulage gewährt, so dass Ihr Gehalt letztendlich der Entgeltgruppe 4 Stufe 3 TV-L entspricht. Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienst kommen, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss von 25,00 Euro auf Ihre Dauerfahrkarte.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (Umschulung) sowie unter der Voraussetzung der entsprechenden Eignung und der Erfüllung der beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen, ist eine Verbeamtung im mittleren Justizdienst als Erste Justizhauptwachtmeisterin/Erster Justizhauptwachtmeister in der Besoldungsgruppe A7 plus Amtszulage (A7+Z) vorgesehen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die formalen Voraussetzungen im Hinblick auf eine spätere Übernahme in die Beamtenlaufbahn erfüllen Sie, wenn Sie
- mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf verfügen;
- das 42. Lebensjahr bei Ausbildungsende noch nicht vollendet haben;
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, dem Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt werden;
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis nachweisen können;
- keine strafrechtliche Verurteilung und keine anhängigen Strafverfahren haben.
Die notwendigen persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie
- physisch und psychisch belastbar sind (nachzuweisen durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens);
- flexibel und bereit zur Mobilität sind;
- ausreichend Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck haben;
- über eine rasche Auffassungsgabe und gute Merkfähigkeit verfügen.
Wir legen ebenfalls Wert darauf, dass neue Kolleginnen und Kollegen generell leistungsbereit, verantwortungsbewusst und zuverlässig sind.
Mitbringen sollten Sie außerdem Loyalität, Spaß am Organisieren sowie Bereitschaft, Eigeninitiative zu zeigen und selbstständig zu handeln.
Die erforderliche soziale Kompetenz besitzen Sie, wenn Sie
- teamfähig sind;
- über ein angemessenes Erscheinungsbild sowie höfliche Umgangsformen verfügen und
- die Bereitschaft zur Akzeptanz fachlicher Vorgaben haben.
Notwendig hierfür sind, neben einer guten Kommunikationsfähigkeit ein hohes Maß an Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie gutes Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft.
Zudem ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und EDV-Kenntnisse von Vorteil.
Sie sollten überdies jederzeit dazu bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Trifft dies auf Sie zu?
Dann bewerben Sie sich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart!
Wir suchen Persönlichkeiten! Wir wollen nicht nur wissen, was Sie können, sondern auch wer Sie sind, welche Ziele Sie verfolgen, was Sie antreibt und was Sie erreichen wollen. Über all das wollen wir mit Ihnen in einem Bewerbungsgespräch sprechen.
Wir freuen uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen per E-Mail an verwaltung@stastuttgart.justiz.bwl.de oder per Post an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Verwaltung, z.Hd. Herrn Rettenmaier, Neckarstraße 145, 70190 Stuttgart.
Bitte verwenden Sie bei E-Mail-Anhängen ausschließlich das pdf-Format.
Ansprechpartner: Herr Rettenmaier, Tel. 0711/921-4126; Herr Balle, Tel. 0711/921-4114.