Folgende Hinweise und Regelungen sind für die nachfolgend ausgeschriebenen Stellen zu beachten:
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Laufbahn der Justizwachtmeisterin/ des Justizwachtmeisters.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
In Baden-Württemberg werden frei werdende Stellen im Justizwachtmeisterdienst streng bedarfsbezogen nachbesetzt. Ein zentraler Ausbildungsgang findet nicht statt. Ist aufgrund des Ausscheidens eines Justizwachtmeisters (meist durch Ruhestand) bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht dessen Stelle wieder zu besetzen, erfolgt eine Ausschreibung bzw. ein Bewerberauswahlverfahren durch diese Behörde.
Interessentinnen und Interessenten für den Justizwachtmeisterdienst werden im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Justizhelfer/in durch die jeweiligen Behörden vor Ort eingestellt und auch dort praktisch ausgebildet. Daneben finden noch mehrere theoretische Unterrichtseinheiten (jeweils mit Abschnittsprüfungen) sowie eine praktische Ausbildung in einer Justizvollzugsanstalt statt. Die Justizhelferin/der Justizhelfer kann sodann nach einer Bewährungszeit von mindestens 18 Monaten und Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Eignung) in das Beamtenverhältnis übernommen werden (gem. Qualifizierungs- und Prüfungsordnung für den Justizmeisterdienst - QuaPro JWMD - vom 4. Dezember 2014).
Weitere Informationen, u. a. betreffend die Zulassungsvoraussetzungen für die Qualifizierungsmaßnahme, erhalten Sie auch unter folgendem Link auf unsere Homepage:
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Justizwachtmeister
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart sind uns derzeit freie bzw. frei werdende Stellen bei den nachstehend genannten Justizbehörden bekannt:
Aktuelle Stellenausschreibungen:
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