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Landgericht Ulm: Stelle als Nachwuchskraft für den Justizwachtmeisterdienst (m/w/d)

Bes.Gr.: E4

Ablauf der Bewerbungsfrist: 19.01.2024

Landgericht Ulm (Stelle als Nachwuchskraft für den Justizwachtmeisterdienst)

Ausbildungsstelle (Umschulungsstelle) zum Justizwachtmeister (m/w/d)


Das Landgericht Ulm sucht Sie!

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, einer neuen Herausforderung oder bereit für einen Kurswechsel? Dann bewerben Sie sich um eine unserer umgehend zu besetzenden Ausbildungsstellen (Umschulungsstellen) zum Justizwachtmeister (m/w/d) und werden Sie ein wichtiger Teil unseres Teams. 

Ihre abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabenschwerpunkte liegen im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Sie sorgen für die erforderliche Sicherheit und Ordnung in unseren Gerichtsgebäuden. Außerdem tragen Sie die Verantwortung für die Vorführung der Untersuchungsgefangenen zu den Gerichtsterminen und Sie vollziehen die sitzungspolizeilichen Verfügungen der Vorsitzenden Richter/innen in den Gerichtsverhandlungen.

Bei Kontrollmaßnahmen wie z.B. Einlasskontrollen und in sicherheitsrelevanten Gerichtsverhandlungen führen Sie Durchsuchungen des Publikums und der Beteiligten durch. Bei der Außen- und Innenbestreifung der Gebäude achten Sie auf sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.

In Ihrem Dienst in den Gerichtspforten prüfen Sie die Einlassberechtigung in den nichtöffentlichen Bereich und sind dort sowie sonst in Ihrem Arbeitsalltag stets ein kompetenter Ansprechpartner für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das Publikum im Hause. Zu Ihren Aufgaben zählen überdies Tätigkeiten in der Poststelle des Landgerichts einschließlich der Durchführung des Postumlaufs.
Justizwachtmeister/innen sind als Vollzugsdienstkräfte der Landesjustiz befugt, im Rahmen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wenn nötig, unmittelbaren Zwang auszuüben.

Hinweise zur Ausbildung (justizinterne Qualifizierungsmaßnahme):
Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über ca.18 Monate und besteht aus einem ca. 15-monatigen praktischen und einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil. Der fachtheoretische Unterricht findet in Mannheim (u.a. in den Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt) statt. Anhand von praktischen und schriftlichen Prüfungen wird Ihr Wissens- und Ausbildungsstand regelmäßig überprüft. Während der 18-monatigen Ausbildungsdauer führen Sie die Dienstbezeichnung „Justizhelfer/in“.

Die Einstellung erfolgt zunächst für 20 Monate befristet im Angestelltenverhältnis als Justizhelfer/in und wird nach Entgeltgruppe 4 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) vergütet. Zusätzlich zu dieser Vergütung wird eine Nachwuchsgewinnungszulage gewährt, so dass Ihr Gehalt letztendlich der Entgeltgruppe 4 Stufe 3 TV-L entspricht. Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienst kommen, erhalten Sie einen Zuschuss von € 25,-/mtl. auf Ihre Dauerfahrkarte.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sowie unter der Voraussetzung der entsprechenden Eignung und der Erfüllung der beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen, ist eine Verbeamtung im mittleren Justizdienst als Erste Justizhauptwachtmeisterin/Erster Justizhauptwachtmeister in der Besoldungsgruppe A7 plus Amtszulage (A7+Z) vorgesehen. 

Einstellungsvoraussetzungen:
Interessentinnen und Interessenten haben mindestens den Hauptschulabschluss und eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorzuweisen. Eine mindestens zweijährige Dienstzeit bei der Bundeswehr wird ebenfalls als Berufserfahrung angesehen.

Im Hinblick auf eine spätere Verbeamtung dürfen die Bewerberinnen und Bewerber das 42. Lebensjahr bei Ausbildungsende noch nicht vollendet haben und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, dem Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt wurde. 

Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit muss durch eine ärztliche Stellungnahme nachgewiesen werden. 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen überdies jederzeit dazu bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Aufgrund des besonderen und vielgestaltigen Aufgabenspektrums stellen wir an die persönlichen Eigenschaften und an die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber folgende Anforderungen: Physische und psychische Belastbarkeit, zeitliche und örtliche Flexibilität, Bereitschaft zur Mobilität, ordentliche Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, rasche Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative und selbstständiges Handeln, Verantwortungsbewusstsein und Loyalität, Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen, angemessenes Erscheinungsbild und höfliche Umgangsformen, Teamfähigkeit einschließlich der Bereitschaft zur Akzeptanz fachlicher Vorgaben, ein hohes Maß an Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft. Zudem ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B von Vorteil. 

Trifft dies auf Sie zu?
Dann bewerben Sie sich beim Landgericht Ulm!

Wir suchen Persönlichkeiten! Wir wollen nicht nur wissen, was Sie können, sondern auch wer Sie sind, welche Ziele Sie verfolgen, was Sie antreibt und was Sie erreichen wollen. Über all das wollen wir mit Ihnen in einem Bewerbungsgespräch sprechen.

Wir freuen uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 19.01.2024 per E-Mail an verwaltung@lgulm.justiz.bwl.de  oder per Post an das Landgericht Ulm, Olgastr. 106, 89073 Ulm.
Ansprechpartner: Herr Legner, Tel.: 0731/189-2002.

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