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Amtsgericht Bad Urach: Stelle als Nachwuchskraft für den Justizwachtmeisterdienst (m/w/d) (Vollzeit)

Bes.Gr.: E 4

Ablauf der Bewerbungsfrist: 

Ausbildungsstelle (Umschulungsstelle) zum Justizwachtmeister (m/w/d)

Das Amtsgericht Bad Urach sucht Sie!

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, einer neuen Herausforderung oder bereit für einen Kurswechsel? Dann bewerben Sie sich auf unsere zum 01.01.2025 zu besetzenden Ausbildungsstelle (Umschulungsstelle) zum Justizwachtmeister (m/w/d) und werden Sie ein wichtiger Teil unseres Teams. 

Das Aufgabengebiet

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätige Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes. 

Zu den vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben gehört die Gewährleistung der Sicherheit bei Gerichten und neben der Übernahme von Ordnungs- und Sitzungsdiensten, auch die Personen- und Taschenkontrolle beim Einlass ins Justizgebäude. Bei der Außen- und Innenbestreifung der Gebäude achten Sie auf sicherheitsrelevante Auffälligkeiten. 

Auch zu Ihrer Zuständigkeit gehört die Betreuung, Überwachung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen (Heizungsanlage, Sanitär, Beleuchtung, mobile Technik usw.) in unseren Häusern, deren Betrieb Sie organisieren und sicherstellen. Sie nehmen Reparaturen an Einrichtung und Technik vor und betreuen die von beauftragten Fremdfirmen entsandten Handwerker.

In Ihrem Dienst in der Gerichtspforte prüfen Sie die Einlassberechtigung und sind dort sowie sonst in Ihrem selbst organisierten Arbeitsalltag stets ein kompetenter Ansprechpartner für Verwaltung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Bürger im Hause. Zu Ihren Aufgaben zählen überdies Tätigkeiten in der Poststelle des Amtsgerichts einschließlich der Durchführung des Postumlaufs sowie das Bedienen der Telefonzentrale.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind als Vollzugsdienstkräfte der Landesjustiz befugt, im Rahmen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wenn nötig, unmittelbaren Zwang auszuüben.

Hinweise zur Ausbildung (justizinterne Qualifizierungsmaßnahme):

Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über mindestens 18 Monate und besteht aus einem ca. 15-monatigen praktischen und einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil. Der fachtheoretische Unterricht findet in Mannheim (u.a. in den Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt) statt. 

Vergütung

In der Ausbildung erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis als Justizhelfer/in und wird nach Entgeltgruppe 4 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) vergütet. Zusätzlich zu dieser Vergütung wird eine Nachwuchsgewinnungszulage gewährt, so dass Ihr Gehalt letztendlich der Entgeltgruppe 4 Stufe 3 TV-L entspricht. Sollten Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Dienst kommen, erhalten Sie einen Zuschuss von € 25,-/mtl. auf Ihre Dauerfahrkarte. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sowie unter der Voraussetzung der entsprechenden Eignung und der Erfüllung der beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen, ist eine Verbeamtung im mittleren Justizdienst als Erste Justizhauptwachtmeisterin/Erster Justizhauptwachtmeister in der Besoldungsgruppe A7 plus Amtszulage (A7+Z) vorgesehen. 

Einstellungsvoraussetzungen:

Die formalen Voraussetzungen im Hinblick auf eine spätere Übernahme in die Beamtenlaufbahn erfüllen Sie, wenn Sie 

  • mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen; 
  • das 42. Lebensjahr bei Ausbildungsende noch nicht vollendet haben;
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen;
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis nachweisen können.

Die notwendigen persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie 

  • physische und psychische belastbar sind (nachzuweisen durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens);
  • flexibel und bereit zur Mobilität sind;
  • ausreichend Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck haben; 
  • über eine rasche Auffassungsgabe und gute Merkfähigkeit verfügen. 

Wir legen ebenfalls Wert darauf, dass neue Kolleginnen und Kollegen generell leistungsbereit, verantwortungsbewusst und zuverlässig sind. 

Mitbringen sollten Sie außerdem Loyalität, Spaß am Organisieren sowie Bereitschaft, Eigeninitiative zu zeigen und selbstständig zu Handeln. 

Die erforderliche soziale Kompetenz besitzen Sie, wenn Sie

  • teamfähig sind; 
  • über ein angemessenes Erscheinungsbild sowie höfliche Umgangsformen verfügen und
  • die Bereitschaft zur Akzeptanz fachlicher Vorgaben habe.

Notwendig hierfür sind, neben einer guten Kommunikationsfähigkeit ein hohes Maß an Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie gutes Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft. 

Zudem ist der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und EDV-Kenntnisse von Vorteil. 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen überdies jederzeit dazu bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. 

Trifft dies auf Sie zu?

Dann bewerben Sie sich beim Amtsgericht Bad Urach!

Wir suchen Persönlichkeiten! Wir wollen nicht nur wissen, was Sie können, sondern auch wer Sie sind, welche Ziele Sie verfolgen, was Sie antreibt und was Sie erreichen wollen. Über all das wollen wir mit Ihnen in einem Bewerbungsgespräch sprechen.

Wir freuen uns über die Zusendung Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse) per E-Mail an fulya.dogan@agbadurach.justiz.bwl.de oder per Post an das Amtsgericht Bad Urach, Verwaltung, Beim Schloss 1, 72574 Bad Urach. 

Bitte verwenden Sie bei E-Mail-Anhängen ausschließlich das pdf-Format. 

Ansprechpartnerin: Frau Dogan, Tel.: 07125/9437-406

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