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Verhandlungstermin über Ansprüche der Stadtwerke Uelzen GmbH im Zusammenhang mit Rapsanbau in der Ukraine am 6. Juli 2016 um 09:30 Uhr

Datum: 01.07.2016

Kurzbeschreibung: 

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am

Mittwoch, 6. Juli 2016, 09:30 Uhr
im Saal 2.10 des Oberlandesgerichts
(Archivstraße 15A/B, 70182 Stuttgart)

unter dem Vorsitz von Vizepräsidentin Agnes Aderhold über die Berufung beider Parteien gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn.

Klägerin ist die Stadtwerke Uelzen GmbH. Die Beklagte mit dem Sitz in Schwäbisch Hall ist eine Holding-GmbH für ukrainische Tochtergesellschaften. An dieser Holding-GmbH waren die Klägerin und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zunächst mit 50% zu 50% und später mit 25% zu 75% beteiligt; mittlerweile sind die Anteile an den Tochtergesellschaften verkauft. Die Tochtergesellschaften sollten pflanzliche Rohstoffe – vor allem Raps – in der Ukraine anbauen, die zur Gewinnung regenerativer Energie dienen.

Die Klägerin begehrt zum einen von der Beklagten die Rückzahlung einer Vorauszahlung von 1,07 Mio. €, da die im Jahr 2011 vereinbarte Lieferung von 1.000 t Rapsöl ausgeblieben sei. In diesem Umfang war die Klage vor dem Landgericht Heilbronn erfolgreich.

Zum anderen verlangt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von rund 100.000 € wegen der Erbringung diverser Dienstleistungen wie etwa Unterstützung der Geschäftsführung und Projektleitung. Diesbezüglich hat das Landgericht Heilbronn die Klage abgewiesen.

Die Beklagte macht – aus abgetretenem Recht – einen Gegenanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) in Höhe von über 1 Mio. € geltend, den das Landgericht Heilbronn ebenfalls nicht zuerkannt hat. Die Klägerin habe gegenüber der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH im Jahr 2009 vor deren Beteiligung an der Beklagten und später im Jahr 2011 bei Abschluss eines Vertrages über die Änderung der Beteiligungsverhältnisse falsche und unvollständige Angaben gemacht. Unter anderem sei verschwiegen worden, dass die Akquisition der Agrarflächen in der Ukraine auf einer systematischen Bestechung lokaler Behörden beruhe. Auch finanzielle Risiken seien nicht offengelegt worden. Aufgrund der Angaben habe die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sich an der Beklagten beteiligt und ihr später ein Darlehen von 3 Mio. € geleistet.

Zum Termin am 6. Juli 2016 hat der Senat insgesamt acht Zeugen geladen, die dazu befragt werden sollen, ob eine Rapsöllieferung gar nicht beabsichtigt gewesen sei, sondern die Vorauszahlung der Beklagten als Darlehen zur Verfügung gestellt werden sollte.

Aktenzeichen

14 U 32/15 - Oberlandesgericht Stuttgart

23 O 6/15 KfH - Landgericht Heilbronn



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