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Einladung zum 3. Stuttgarter Schüler-Moot Court beim Oberlandesgericht Stuttgart am 12. Juli 2019

Datum: 09.07.2019

Kurzbeschreibung: 

Einladung zum 3. Stuttgarter Schüler-Moot Court beim Oberlandesgericht Stuttgart am 12. Juli 2019

Am 12. Juli 2019 findet der 3. Stuttgarter Schüler-Moot Court statt. Wie schon in den letzten Jahren übernehmen dabei Schülerinnen und Schüler in einem nachgestellten Zivilrechtsstreit die Rolle von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. In einer Gruppenphase erarbeiten die Teilnehmer im Klassenverband den Sachverhalt und die dadurch aufgeworfenen Rechtsprobleme aus Sicht von Kläger- oder Beklagtenseite. Dabei werden sie von am Oberlandesgericht tätigen Rechtsreferendaren angeleitet und unterstützt.
Anschließend präsentieren zwei aus jeder Klasse in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Richtern des 12. Zivilsenates unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Groß den Fall für ihre Partei. Im Anschluss an die Plädoyers wird der Senat das beste Team und den besten Redner oder die beste Rednerin küren. Daneben werden die teilnehmenden 9. Schulklassen des Johannes-Kepler-Gymnasiums aus Bad Cannstatt auch einen Einblick in die beruf-lichen Möglichkeiten bei der Justiz erhalten.

Zur mündlichen Verhandlung ab

10:45 Uhr in Saal 2.10, Archivstraße 15 A/B, 70182 Stuttgart


und anschließenden Siegerehrung durch die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Agnes Aderhold sind die Öffentlichkeit und interessierte Medien-vertreter sehr herzlich eingeladen.

„Moot Courts“ sind im anglo-amerikanischen Rechtsraum fester Bestandteil der Juristen-Ausbildung. Die Idee eines Schüler-Moot Courts hat das Oberlandesgericht Stuttgart erstmals 2017 aufgegriffen. Dieses Format ergänzt und vertieft die von vielen Schulklassen genutzte Möglichkeit, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu besuchen. Während dabei regelmäßig Strafprozesse im Mittelpunkt stehen, liegt dem Schüler-Moot Court ein Zivilrechtsfall zu Grunde, also eine Auseinandersetzung unter Privaten.

Viele Amts- und Landgerichte bieten zudem die Möglichkeit eines Schülerpraktikums, insbesondere im Rahmen von „BOGY“ und „BORS“ (Berufsorientierung an Gymnasien bzw. Realschulen) an. Dabei besteht die Gelegenheit, verschiedene Berufe und Tätigkeitsfelder in der Justiz kennenzulernen und zu erfahren, was z. B. Richter, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger oder Justizfachangestellte machen.

Das für die Nachwuchsgewinnung der Justiz im nichtrichterlichen Bereich in Württemberg zuständige Oberlandesgericht Stuttgart vergibt jährlich über 250 attraktive Studien- und Ausbildungsplätze. Oft ist eine wohnortnahe Studienpraxis oder Ausbildung an einem der zahlreichen Amtsgerichte möglich. Die bedarfsgerechte An-zahl an Studien- und Ausbildungsplätzen sichert später beste Übernahmechancen. Das IuK-Fachzentrum Justiz bietet zudem eine Ausbildung zum Fachinformatiker und als Dualer Partner bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Standort Mannheim, den Studiengang Wirtschaftsinformatik - E-Government an.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.mit-recht-in-die-zu-kunft.de.

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