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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u. a.

Datum: 05.10.2021

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland u. a. 

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

Montag, 18. Oktober 2021, 10:00 Uhr
in Saal 6, OLG Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

unter dem Vorsitz von Stefan Maier ein Staatsschutzverfahren gegen zwei Angeklagte, denen Terrorismusfinanzierung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland („Hai'at Tahrir al-Sham", „Malhama Tactical" und „Junud al Sham") sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen werden.

Die Anklage legt einem 38-jährigen und einem 30-jährigen deutschen Staatsbürger jeweils in 15 bzw. 20 Fällen zur Last, im Wissen um die Zwecke und Strukturen der Vereinigungen diese Organisationen unterstützt zu haben. Sie sollen in der Zeit von November 2017 bis Dezember 2020 u. a. Vermögenswerte, insbesondere Spenden Dritter, zum Teil auch eigenes Vermögen, an Mitglieder bzw. einen Unterstützer der Vereinigungen in Syrien transferiert haben, die Kämpfer dieser Vereinigung gewesen sein sollen.

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 29. Juni 2021 zu entnehmen (hier).

Mit Beschluss vom 19. August 2021 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 18. Juni 2021 - bis auf einen Fall - zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. In einem der dem 30-jährigen Angeklagten vorgeworfenen 20 Fälle sah der Senat angesichts nicht ausreichender Beweismittel keine Verurteilungswahrscheinlichkeit und lehnte deswegen in diesem einen Fall die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Gegen diese Nichteröffnung hat der Generalbundesanwalt sofortige Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

 

Es wurde bei beiden Angeklagten Haftfortdauer angeordnet.

 

Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt für:

 

Montag, 25. Oktober 2021

Mittwoch, 27. Oktober 2021

Montag, 8. November 2021

Mittwoch, 10. November 2021

Montag, 15. November 2021

Mittwoch, 17. November 2021

Montag, 22. November 2021

Mittwoch, 24. November 2021

Montag, 29. November 2021, jeweils 10:00 Uhr

sowie am

Mittwoch, 1. Dezember 2021

Montag, 6. Dezember 2021

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Montag, 13. Dezember 2021

Mittwoch, 15. Dezember 2021

Montag, 20. Dezember 2021

Mittwoch, 22. Dezember 2021

Montag, 10. Januar 2022

Mittwoch, 12. Januar 2022

Montag, 17. Januar 2022

Mittwoch, 19. Januar 2022

Montag, 24. Januar 2022

Mittwoch, 26. Januar 2022, jeweils 10:00 Uhr

 

sowie bis auf Weiteres Montag und Mittwoch,

ausgenommen 28. Februar 2021 und 2. März 2021

 

Sitzungsort am 18., 25. und 27. Oktober 2021:

OLG Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart, Saal 6

 

Sitzungsort ab 8. November 2021:

OLG Prozessgebäude Stammheim, Asperger Straße 47, Saal 2



Gesonderte Hinweise für Medienvertreter bzgl. Akkreditierung und Pool-Lösung finden sich am Ende.

 

 

Aktenzeichen

 

7 - 2 StE 8/21 – Oberlandesgericht Stuttgart

2 BJs 134/20-9, 2 StE 8/21-9 – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

 


 

Für Medienvertreter geben wir folgende Hinweise:

 

  • Es findet ein Akkreditierungsverfahren statt. Eine Kontingentierung der Akkreditierungen ist nicht angeordnet.

 

  • Akkreditierungsgesuche für den ersten Verhandlungstag müssen bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 15:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de gerichtet werden. Im Akkreditierungsgesuch sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, (ggf.) das entsendende Medium und die Kontaktdaten mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Journalist glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Kopie des Presseausweises, eine Bestätigung des entsendenden Mediums oder Publikationsnachweise.

 

  • Akkreditierte Journalisten dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen und im Offline-Modus arbeiten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht gefertigt werden. Das Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

 

  • 2 Sitzplätze im Zuschauerbereich sind bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn für akkreditierte Journalisten reserviert.

 

  • Nicht akkreditierte Journalisten erhalten Einlass nach den gleichen Regelungen wie normale Zuhörer. Insbesondere dürfen sie lediglich mitgeführtes Schreibzeug in den Sitzungssaal mitnehmen.

 

  • Es ist eine Einlasskontrolle auch für akkreditierte und nicht akkreditierte Journalisten angeordnet; dafür müssen Ausweispapiere mitgebracht werden.

 

  • Es gibt eine Pool-Lösung für Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn und nach Ende der Hauptverhandlung. Bei Interesse für den ersten Verhandlungstag bitten wir, die hierfür erforderlichen Erklärungen bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 15:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de abzugeben.

 

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Gebäude und Saal!

 

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 20. September 2021 entnehmen.

 

 

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