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Beginn einer Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) u. a.

Datum: 14.07.2021

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung  („IS“) u. a.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                          Donnerstag, 29. Juli 2021, 9.15 Uhr

Saal 6 im Oberlandesgericht Stuttgart,

Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Dr. Claus Belling ein Staatsschutzverfahren gegen einen 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen 44-Jährigen deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit, denen jeweils u. a. zur Last gelegt wird, in mehreren Fällen die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ unterstützt zu haben.

Den beiden Angeklagten aus Südbaden wird in der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, im Zeitraum von Dezember 2013 bis Juli 2014 bzw. Januar 2015 entgegen dem zur Umsetzung wirtschaftlicher Sanktionen bestehenden Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz rund 6.000 € bzw. 2.000 € zwei mit ihnen befreundeten „IS“-Kämpfern, die sich zu jener Zeit in Syrien als Mitglieder des „IS“ betätigten, durch Geldtransaktion über die Türkei zur Verfügung gestellt zu haben. Sie wollten laut Anklage so die Tätigkeit der „IS“-Kämpfer erleichtern, den „IS“ in Kenntnis seiner Ziele und Taten bewusst unterstützen und die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung erweitern.

Dem 44-jährigen Angeklagten wird zudem zur Last gelegt, von Januar 2018 bis März 2018 insgesamt 970 € bei einer Spendensammlung für den „IS“ an einen von Heilbronn aus tätigen Spendensammler überwiesen zu haben, um durch seine finanziellen Beiträge die ihm bekannten Ziele und Tätigkeiten des „IS“ zu fördern.

Mit Beschluss vom 1. Juli 2021 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage vom 22. März 2021 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Weitere Verhandlungstermine sind angesetzt für:

Dienstag,

3.

August

2021,

Dienstag,

10.

August

2021,

Dienstag,

17.

August

2021,

Freitag,

20.

August

2021,

Montag,

6.

September

2021,

Donnerstag,

9.

September

2021,

Montag,

27.

September

2021,

Freitag,

1.

Oktober

2021,

Freitag,

8.

Oktober

2021,

Freitag,

29.

Oktober

2021,

 

       jeweils 09.15 Uhr.

 

Gegebenfalls erforderliche weitere Sitzungstage werden rechtzeitig bekanntgegeben.

      

Maskenpflicht: Zuhörer müssen im Gebäude und im Saal eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzklasse FFP2 / KN95, durch die Mund und Nase bedeckt werden) tragen.

 

Gesonderte Hinweise für Medienvertreter bzgl. Akkreditierung und Pool-Lösung finden sich am Ende.

 

 

Aktenzeichen

 

6 – 36 OJs 51/18 – Oberlandesgericht Stuttgart

36 OJs 51/18 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Für Medienvertreter geben wir folgende Hinweise:

 

  • Es findet ein Akkreditierungsverfahren statt. Eine Kontingentierung der Akkreditierungen ist nicht angeordnet.

 

  • Akkreditierungsgesuche für den ersten Verhandlungstag müssen bis spätestens Dienstag, 27. Juli 2021, 15:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die Pressestelle des OLG Stuttgart gerichtet werden. Im Akkreditierungsgesuch sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, (ggf.) das entsendende Medium und die Kontaktdaten mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Journalist glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Kopie des Presseausweises, eine Bestätigung des entsendenden Mediums oder Publikationsnachweise.

 

  • Akkreditierte Journalisten dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen und im Offline-Modus arbeiten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht gefertigt werden. Das Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

 

  • Fünf Sitzplätze der vorderen Reihen im Zuschauerbereich sind jeweils bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn für akkreditierte Journalisten reserviert.

 

  • Nicht akkreditierte Journalisten erhalten Einlass nach den gleichen Regelungen wie normale Zuhörer. Insbesondere dürfen sie lediglich mitgeführtes Schreibzeug in den Sitzungssaal mitnehmen.

 

  • Es ist eine Einlasskontrolle auch für akkreditierte und nicht akkreditierte Journalisten angeordnet; dafür müssen Ausweispapiere mitgebracht werden.

 

  • Es gibt eine Pool-Lösung für Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn und nach Ende der Hauptverhandlung. Bei Interesse für den ersten Verhandlungstag bitten wir, die hierfür erforderlichen Erklärungen bis spätestens Dienstag, 27. Juli 2021, 15:00 Uhr, schriftlich oder per E-Mail abzugeben.

 

 

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 12. Juli 2021 entnehmen.

 

 

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