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Beginn einer Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) u. a.

Datum: 19.01.2022

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung  („IS“) u. a.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                                               

Mittwoch, 26. Januar 2022, 9.15 Uhr

Saal 1 des OPS (Oberlandesgericht Prozessgebäude Stammheim),

Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart



unter dem Vorsitz von Dr. Claus Belling ein Staatsschutzverfahren gegen einen 30-jährigen irakischen Staatsangehörigen und eine 30-Jährige deutscher Staatsangehörigkeit, denen jeweils u. a. zur Last gelegt wird, ein Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ gewesen zu sein. Außerdem sollen sie Verstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz begangenen haben. Dem 30-jährigen Angeklagten wird zudem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt.

Den beiden Angeklagten, die nach islamischem Ritus verheiratete Eheleute sein sollen, wird in den Anklagen des Generalbundesanwalts vorgeworfen, sich Anfang des Jahres 2020 bzw. im Juni 2020 in der Bundesrepublik Deutschland dem „IS“ angeschlossen zu haben und zur Förderung von dessen Zielen hier Gelder gesammelt und an in Syrien bzw. dem Libanon befindliche Mitglieder der Vereinigung transferiert zu haben. Insgesamt soll der 30-Jährige dem „IS“ ca. 13.000 US-Dollar zugeführt haben. Er soll Anfang 2021 versucht haben, nach Afrika auszureisen, um nach militärischer Unterweisung letztlich in Afrika oder Syrien als bewaffneter Kämpfer für den „IS“ tätig zu werden. Bei seinem Versuch der Ausreise aus der Bundesrepublik wurde er festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Auch die Angeklagte befindet sich seit 30. August 2021 in Untersuchungshaft. Weitere Einzelheiten zu den Anklagevorwürfen finden sich in den Pressmitteilungen des Generalbundesanwalts vom 29. Oktober 2021 (hier) und 16. November 2021 (hier).

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts in den zuvor von ihm verbunden Verfahren die Anklagen vom 5. und 27. Oktober 2021 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Weitere Verhandlungstermine sind angesetzt für:

Freitag, 28. Januar 2022,

Mittwoch, 02. Februar 2022,

Freitag, 04. Februar 2022,

Mittwoch, 09. Februar 2022,

Freitag, 11. Februar 2022,

Mittwoch, 16. Februar 2022,

Mittwoch, 02. März 2022,

Freitag, 04. März 2022,

Mittwoch, 09. März 2022,

Freitag, 11. März 2022,

Mittwoch, 16. März 2022,

Freitag, 18. März 2022,

Mittwoch, 23. März 2022,

Freitag, 25. März 2022,

Mittwoch, 30. März 2022,

Freitag, 01. April 2022,

Mittwoch, 06. April 2022,

Freitag, 08. April 2022,

Mittwoch, 13. April 2022,

Mittwoch, 27. April 2022

Freitag, 29. April 2022

Mittwoch, 04. Mai 2022,

Freitag, 06. Mai 2022,

Mittwoch, 11. Mai 2022,

Freitag, 13. Mai 2022,

Mittwoch, 18. Mai 2022,

Freitag, 20. Mai 2022,

Mittwoch, 25. Mai 2022,

Freitag, 27. Mai 2022,

Mittwoch, 01. Juni 2022,

Freitag, 03. Juni 2022,

Mittwoch 08. Juni 2022

Mittwoch, 29. Juni 2022

jeweils 9.15 Uhr

sowie soweit erforderlich, dann jeweils mittwochs und freitags,

Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Asperger Straße 47, Saal 1 bzw. Saal 2.

Hinweise für Besucher:

Maskenpflicht:

Zuhörer und Medienvertreter müssen im Gebäude und im Saal eine Maske der Schutzklasse FFP2 / KN95 (ohne Ausatemventil), durch die Mund und Nase bedeckt werden, tragen.

„3 G“-Regelung:

Für das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal gilt die sogenannte „3 G-Regelung“.

 

Gesonderte Hinweise für Medienvertreter bzgl. Akkreditierung und Pool-Lösung finden sich nachfolgend.

 

Aktenzeichen

 

6 – 2 StE 12/21 – Oberlandesgericht Stuttgart

 

 

Für Medienvertreter geben wir folgende Hinweise:

 

  • Es findet ein Akkreditierungsverfahren statt. Eine Kontingentierung der Akkreditierungen ist nicht angeordnet.

 

  • Akkreditierungsgesuche für den ersten Verhandlungstag müssen bis spätestens Montag, 24. Januar 2022, 15:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die Pressestelle des OLG Stuttgart gerichtet werden. Im Akkreditierungsgesuch sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, (ggf.) das entsendende Medium und die Kontaktdaten mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Journalist glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Kopie des Presseausweises, eine Bestätigung des entsendenden Mediums oder Publikationsnachweise.

 

  • Akkreditierte Journalisten dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen und im Offline-Modus arbeiten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht gefertigt werden. Das Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

 

  • Fünf Sitzplätze der vorderen Reihen im Zuschauerbereich sind jeweils bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn für akkreditierte Journalisten reserviert.

 

  • Nicht akkreditierte Journalisten erhalten Einlass nach den gleichen Regelungen wie normale Zuhörer. Insbesondere dürfen sie lediglich mitgeführtes Schreibzeug in den Sitzungssaal mitnehmen.

 

  • Es ist eine Einlasskontrolle auch für akkreditierte und nicht akkreditierte Journalisten angeordnet; dafür müssen Ausweispapiere mitgebracht werden.

Im Gebäude und im Saal muss eine Maske der Schutzklasse FFP2 / KN95 (ohne Ausatemventil), durch die Mund und Nase bedeckt werden, tragen. Für das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal gilt die sogenannte „3 G-Regelung“.

 

  • Es gibt eine Pool-Lösung für Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn und nach Ende der Hauptverhandlung. Bei Interesse für den ersten Verhandlungstag bitten wir, die hierfür erforderlichen Erklärungen bis spätestens Montag, 24. Januar 2022, 15:00 Uhr, schriftlich oder per E-Mail abzugeben.

 

 

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 18. Januar 2022 entnehmen.

 

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