Der Präsident des Oberlandesgerichts entscheidet über den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst und leitet die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, § 41 JAPrO.
Die Referendarabteilung nimmt diese Aufgaben wahr; ihr obliegt die Einstellung und die Personalverwaltung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. In diesem Rahmen wird über alle den Vorbereitungsdienst betreffenden grundlegenden Fragen wie z.B. Beurlaubung und Entlassung wie auch die Zuweisung in der Rechtsanwaltsstation und in der Wahlstation sowie Genehmigung von Nebentätigkeiten entschieden.
Die Referendarabteilung ist außerdem Ansprechpartner für die Ausbildungleiter/innen bei den Landgerichten und Regierungspräsidien. Diese nehmen die bei ihren Behörden anfallenden Verwaltungsaufgaben in der Referendarausbildung wahr und beraten und betreuen die Ausbilder der Stationen und in den Lehrveranstaltungen sowie die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen Ausbildungsfragen.
Informationen über die zweite juristische Staatsprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes.
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