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Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Daimler AG beendet

Datum: 16.12.2016

Kurzbeschreibung: 

In dem Kapitalanlegermusterverfahren wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG (damals noch DaimlerChrysler AG) hat das Oberlandesgericht Stuttgart durch Beschluss vom 16. November 2016 festgestellt, dass das Musterverfahren beendet ist, da sämtliche Klagen in den Ausgangsverfahren zurückgenommen worden sind. Der auf den 22. Februar 2017 bestimmte Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde daher aufgehoben.

Am 3. Februar 2016 hatte der 20. Zivilsenat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Franz Steinle mündlich verhandelt und den Parteien einen Vorschlag für eine gütliche Einigung unterbreitet. Daraufhin kündigten die Parteien an, auf der Grundlage dieses Vorschlags Vergleichsverhandlungen aufnehmen zu wollen. Wie die Musterbeklagte mitgeteilt hat, haben sie sich nun außergerichtlich geeinigt.

Über den Sachverhalt und den bisherigen Verfahrensgang informiert die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts vom 20. Januar 2016.

Aktenzeichen



20 Kap 1/08

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