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Amtsgericht Stuttgart: Dienstposten 1,0 AKA Vergütungsfestsetzung (§ 55 RVG) und ausgehende Rechtshilfesachen (m/w/d)

Bes.Gr.: A 10 + Z

Ablauf der Bewerbungsfrist: 10.04.2026

AZ: 2012 - 256/1 AG Stuttgart

Dienstposten (w/m/d) bei dem Amtsgericht Stuttgart

Bei dem Amtsgericht Stuttgart ist zum 1. Januar 2027 ein Dienstposten (w/m/d) mit der Funktion „Vergütungsfestsetzung (§ 55 RVG) in Zivil-, Familien- und Strafsachen“ (A10+Z) zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst neben der Vergütungsfestsetzung (§ 55 RVG) (0,8 AKA) auch die zentrale Bearbeitung ausgehender Rechtshilfesachen (0,2 AKA). 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in sowie Erfahrung im mittleren Justizdienst mit entsprechender Beurteilung.

Darüber hinaus müssen der/die Bewerber/in über den Leistungsnachweis für die Ausübung von Tätigkeiten der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verfügen oder die Ausbildung nach der ZaPrOmDJu vom 25. November 2014 erfolgreich absolviert haben. 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an mittlere Beamtinnen und Beamte, die bereits im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart beschäftigt sind.

Nähere Auskünfte zu Tätigkeit und Arbeitsplatz erteilt Frau Heydlauff, Amtsgericht Stuttgart, Telefon 0711 921-3437 (Dienstag bis Freitagvormittag) Mail: Stefanie.Heydlauff@AGStuttgart.justiz.bwl.de 

Bewerbungen sind elektronisch über den Dienstweg an das Oberlandesgericht Stuttgart - Verwaltungsabteilung - PoststelleVa@OLGStuttgart.JUSTIZ.bwl.de zu richten.

Hinweis für die Dienststellen:

Eine Anlassbeurteilung ist lediglich auf Anforderung der personalverwaltenden Stelle vorzulegen.