Handelssachen
Als Handelssache wird eine Angelegenheit auf dem Gebiet des Handelsrechts bezeichnet. Bei Handelssachen handelt es sich um bestimmte Angelegenheiten, die einen Bezug zum gewerblichen Rechtsverkehr haben. Welche Streitigkeiten Handelssachen sind, ist im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt. Hierzu gehören insbesondere Rechtsstreitigkeiten unter Kaufleuten, bestimmte (auch innere) Angelegenheiten von Handelsgesellschaften, Wettbewerbsangelegenheiten und Scheck- oder Wechselsachen usw.
Kammer für Handelssachen
Handelssachen
können sowohl vor der Zivilkammer als auch auf Antrag der Parteien vor der Kammer
für Handelssachen verhandelt werden.
Die Kammer für Handelssachen ist mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den Handelsrichtern (siehe Kasten rechts)
besetzt. Sämtliche Mitglieder der Kammer für Handelssachen haben gleiches Stimmrecht. Zum Handelsrichter
kann nur ein mindestens dreißigjähriger Kaufmann
oder eine Person mit vergleichbaren wirtschaftlichen Kenntnissen berufen werden. Handelsrichter werden auf gutachterlichen Vorschlag der
zuständigen Industrie- und Handelskammern (siehe Kasten rechts) von der Justizverwaltung auf die Dauer von vier Jahren ernannt.
Aufgrund des in der Kammer für Handelssachen konzentrierten hohen wirtschaftlichen Sachverstandes, den die Handelsrichter durch ihre
oft langjährige berufliche Erfahrung im wirtschaftlichen Bereich mitbringen, stellt die Kammer für Handelssachen ein wichtiges
Bindeglied zwischen Wirtschaft und Justiz dar.
Handelsrichter
Weitere wichtige Informationen unter anderem zu der Stellung und den Aufgaben eines Handelsrichters erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverbandes der Richter in Handelssachen e.V.
Industrie- und Handelskammer
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten Sie Informationen zur Tätigkeit der Handelsrichter.