Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Örtliche Zuständigkeit
Finden Sie das für Sie zuständige Gericht im Justizportal - Wegweiser Justiz: Gerichtssuche
Oder suchen Sie in der bundesweiten Datenbank: Gerichtsadressen
Aus dem Broschüren-Angebot des Justizministeriums: Wegweiser durch die Justiz