Zuständigkeit

Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.

Örtliche Zuständigkeit

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Oder suchen Sie in der bundesweiten Datenbank: Gerichtsadressen


Aus dem Broschüren-Angebot des Justizministeriums: Wegweiser durch die Justiz

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