Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis dient dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs vor kreditunwürdigen Schuldnern.
Im Schuldnerverzeichnis werden diejenigen Personen aufgeführt, gegen die ohne Erfolg die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, weil
sie ihrer Pflicht zur Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse nicht nachgekommen sind, oder weil ihr Vermögen
zur Befriedigung ihrer Gläubiger nicht ausreicht. Außerdem werden dort diejenigen Personen eingetragen, bei denen die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur abgelehnt wurde, weil ihr Vermögen die Verfahrenskosten nicht gedeckt hätte.
Das Schuldnerverzeichnis kann grundsätzlich jedermann einsehen, der darlegt, dass er Informationen für die Zwangsvollstreckung
oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt. Das Schuldnerverzeichnis wird für Baden-Württemberg beim
Amtsgericht Karlsruhe geführt. Einzusehen ist das Schuldnerverzeichnis indes nicht beim Amtsgericht Karlsruhe, sondern nur im Internet
über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/). Dort finden
sich allerdings nur Eintragungen, die seit dem 01.01.2013 angeordnet wurden. Wer wissen will, ob eine Person nach dem bis zum 31.12.2012
geltenden Recht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde, muss dies beim Amtsgericht am Wohnort der betreffenden Person erfragen.