Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen
Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein
Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für
ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl
beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.
Weitere Informationen über Rechtsantragstellen erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums
Baden-Württemberg.
Clearingstelle
Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Beilegung ihrer Rechtsstreitigkeiten mit Händlern und anderen Gewerbetreibenden aus dem EU-Ausland (auch Island und Norwegen) an die Clearingstelle Deutschland wenden. Sie wird unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und durch die Europäische Kommission.
Die Clearingstelle ist eingerichtet bei dem gemeinnützigen Verein Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.