Schöffen

Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr gemäß einem im Gesetz festgelegten Verfahren eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Aus dieser Liste wird durch einen Ausschuss, bestehend aus einem Richter am Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen aus dem Amtsgerichtsbezirk, die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt. In ähnlicher Weise werden auch die Jugendhauptschöffen und Jugendhilfsschöffen auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses bestimmt.

Beim Amtsgericht wirken die Schöffen bei dem Schöffengericht, besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen, mit.



Broschüre für Schöffen

"Leitfaden für Schöffen"
Lesen oder bestellen Sie die Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg



Bundesverband für Schöffen

Weitere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie auf der Homepage des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

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