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Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: 19 Sa 61/23
1. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. Juni 2023
- 11 Ca 389/22 - werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.