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Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: 19 TaBV 3/23
1. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 9., 10., 12. bis 20. wird der Beschluss des Ar-beitsgerichts Karlsruhe vom 16. Februar 2023 -
10 BV 3/22 - abgeändert:
Der Antrag der Beteiligten zu 1. bis 8., die am 25. Mai 2022 durchgeführten Wahlen bezüglich der Freistellungen von
Betriebsratsmitgliedern für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.