Datum: 03.05.2024

Aktenzeichen: 9 Sa 4/24

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 16.11.2023 - 7 Ca 216/23 - abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

II. Die Revision wird zugelassen.

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