Anklage gegen ehemaligen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt in vollem Umfang vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zugelassen
Die mündliche Anhörung des Verurteilten im Verfahren über die Aussetzung des Strafrestes erfordert die gleichzeitige persönliche Anwesenheit von Richter und Strafgefangenem; sie kann allenfalls mit Einverständnis des Verurteilten in der Form der Videokonferenz stattfinden