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Reduzierung des Dienstbetriebes des Oberlandesgerichts Stuttgart im Hinblick auf die Corona Epidemie – unaufschiebbare Dienstgeschäfte gesichert

Datum: 16.03.2020

Kurzbeschreibung: 

Reduzierung des Dienstbetriebes des Oberlandesgerichts Stuttgart im Hinblick auf die Corona Epidemie – unaufschiebbare Dienstgeschäfte gesichert

Nachdem der Ministerrat und das Ministerium der Justiz und für Europa dringend empfohlen haben, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte und die Anwesenheit in Dienstgebäuden auf das unabdingbar erforderliche Maß zu beschränken, hat auch die Leitung des Oberlandesgerichts entsprechende Maßnahmen ergriffen, um einerseits möglichst umfassend dem Gesundheitsschutz zu dienen, andererseits aber den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb aufrecht zu halten.

 

Insbesondere ist durch einen Notfallplan sichergestellt, dass ab dem 17. März 2020 bis – vorläufig – zum 19. April 2020 unaufschiebbare Verhandlungen und Dienstgeschäfte, z.B. die Bearbeitung von Haftsachen, Unterbringungssachen, Auslieferungssachen und Eil-Sachen aller Fachbereiche sowie die ermittlungsrichterliche Tätigkeit, gesichert sind und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht. Alle aufschiebbaren Verhandlungen werden vorerst nicht stattfinden; dies betrifft insbesondere Zivilverfahren und zahlreiche Familiensachen. Die Parteien, sonstige Beteiligte und Rechtsanwälte werden hiervon – gegebenenfalls telefonisch – unterrichtet.

 

Das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderliche Personal wird im Wechsel in den Dienstgebäuden anwesend sein. Dadurch wird der gerichtliche Betrieb zumindest im unabdingbaren Maße aufrechterhalten. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden – sofern möglich – nach Abstimmung mit der Gerichtsverwaltung von zu Hause aus arbeiten.

 

Unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes sind öffentlich zugängliche Bereiche soweit wie möglich geschlossen. Durch eine Hausverfügung der Präsidentin des Oberlandesgerichts und des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart wurde zudem angeordnet, dass Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben, ab sofort das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart nicht mehr betreten dürfen. Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts bzw. durch den Präsidenten des Landgerichts oder – für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen – durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Europa vom 16. März 2020 (hier).

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