Navigation überspringen

Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Funktionäre der FDLR

Datum: 17.09.2015

Kurzbeschreibung: 

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat mitgeteilt, dass am

Montag, den 28. September 2015 ab 10:00 Uhr im Saal 6


die Urteilsverkündung in dem Verfahren gegen die mutmaßlichen Funktionäre der FDLR Dr. Ignace M. und Straton M. erfolgen wird. 

 

Die sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden sieht vor, dass der Sitzungssaal am Tag der Urteilsverkündung 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet wird, für Medienvertreter sind die ersten drei Sitzreihen reserviert, für diese ist der Einlass bereits 40 Minuten vor Sitzungsbeginn möglich.

 

Es findet eine Einlasskontrolle statt, wobei sich Medienvertreter durch einen amtlichen Lichtbildauswies oder einen gültigen Presseausweis ausweisen müssen. Für die Urteilsverkündung ist die Benutzung mitgeführten Schreibzeugs oder eines Laptops/Tablets im Offline-Betrieb (auch keine Ton- und Bildaufnahmen) zugelassen.

 

Für die Aufnahmen im Sitzungssaal ist eine Poolbildung vorgeschrieben. Zugelassen sind ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit Teams aus jeweils höchstens drei Personen. Für Tonaufnahmen sind drei Teams mit jeweils höchstens zwei Personen zugelassen. Fotoaufnahmen können durch vier Agenturfotografen und zwei freie Fotografen erfolgen. Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 24. September 2015 schriftlich und unter Anerkennung der Vorgaben der sitzungspolizeilichen Verfügung die Mitglieder der Teams benennen und sich schriftlich verpflichten, dass sie Bild-/Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich zur Verfügung stellen.

 

Fernseh-, Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind ab 25 Minuten vor dem Beginn der Hauptverhandlung mit folgenden Maßgaben gestattet:

 

  • Film- und Bildaufnahmen sind ausschließlich aus dem Zuhörerbereich möglich,

  • Film-, Ton- und Bildaufnahmen sind nach Aufforderung des Vorsitzenden und der von ihm beauftragten Personen (Pressesprecher, Justizwachtmeister) sofort einzustellen, die Geräte abzuschalten und aus dem Sitzungssaal zu entfernen,

  • eine Verpixelung der Angeklagten ist nicht mehr angeordnet worden.

 

Für die Fertigung der Filmaufnahmen haben sich als mögliche Poolführer für den öffentlich-rechtlichen Teil bereits seit längerem die SWR-Rechtsredaktion (Ansprechpartner Frau Brigitte Seiberlich +49(0)721/176-36191; ard-rechtsredaktion@swr.de) gemeldet. Von den Privatsendern liegt noch keine Meldung vor. Für andere Fernsehteams ist es möglich, vor dem Gebäude, vor dem Sitzungssaal oder nach dem Ende der Sitzung gegebenenfalls auch im Sitzungssaal O-Töne zu bekommen. Die Einzelheiten sind mit dem Pressesprecher abzustimmen.

Eine förmliche Akkreditierung der weiteren Medienvertreter ist derzeit nicht erforderlich. Ich darf Sie aber für eine leichtere Planbarkeit der Zahlen höflich bitten, an die Mailadresse cindy.golluschinski@olgstuttgart.justiz.bwl.de mitzuteilen,

 

  • ob die gewünschte Poolführerschaft akzeptiert wird (sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Anstalten untereinander eine anderweitige Einigung herbeiführen), 

  • welche weiteren Fernsehanstalten eine Berichterstattung planen,

  • wer voraussichtlich an der Urteilsverkündung teilnehmen wird.

 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Richter am Oberlandesgericht Diekmann als stellvertretender Pressesprecher zur Verfügung, den Sie über die Pressegeschäftsstelle (Frau Golluschinski, Telefon 0711/212-3013) oder per Mail unter cindy.golluschinski@olgstuttgart.justiz.bwl.de erreichen.

Aktenzeichen:

Oberlandesgericht Stuttgart 5 – 3 StE 6/10

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.