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Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren einer Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG am 12. Juli 2022

Datum: 13.06.2022

Kurzbeschreibung: 

Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren einer Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG am 12. Juli 2022

Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am

 

Dienstag, 12. Juli 2022, 10:00 Uhr,

Saal 18, Oberlandesgerichts Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Dr. Thilo Rebmann erstmals mündlich die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Mercedes-Benz Group AG.

 

Der Musterkläger ist die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen. Er begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von ihm als unzulässig behaupteter Abschalteinrichtungen in GLK- und GLC-Modellen, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde und die von im Einzelnen näher bestimmten Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) umfasst sind. Das KBA rügte in diesen Bescheiden in den von der Musterfeststellungsklage erfassten Euro 6 Fahrzeugen (Modelle GLC 220 d 4Matic, GLC 250 d 4Matic, GLK 220 BlueTec und GLK 250 BlueTec) die Ausgestaltung des sogenannten Online- und Füllstands-Modus bei der AdBlue-Dosierung und – in den erfassten Euro 5 Fahrzeugen (Modelle GLK 200 CDI, GLK 220 CDI und GLK 220 CDI 4Matic) - den Einsatz der sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, auch als „geregeltes Kühlmittelthermostat“ bezeichnet. Die Rückrufbescheide des KBA sind nicht bestandskräftig, da diese von der Mercedes-Benz Group AG vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden.

 

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem vorliegenden Musterklageverfahren sollen tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der vorgenannten Fahrzeug-Modelle erworben haben, gegen die Musterbeklagte dem Grunde nach festgestellt werden.



Die Musterfeststellungsklage ist nach Maßgabe der Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 2021 und 28. Dezember 2021 im Klageregister öffentlich bekannt gemacht worden. Im Klageregister (hier) finden sich u.a. die Feststellungsziele und eine kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes. Der Senat hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in einem ebenfalls im Klageregister veröffentlichten Beschluss vom 10. März 2022 zahlreiche rechtliche Hinweise nach seiner vorläufigen Auffassung erteilt.

 

Verbraucher, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von diesen Feststellungszielen abhängen, können sich zum Klageregister bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der mündlichen Verhandlung über das Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz anmelden. Eine Anmeldung direkt beim Oberlandesgericht ist nicht möglich und unwirksam. Anmeldungen werden weder entgegengenommen noch weitergeleitet. Für die Anmeldung zum Klageregister ist allein das Bundesamt für Justiz zuständig. Weitere Informationen zur Anmeldung sind auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zu finden.

 

Aktenzeichen: 24 MK 1/21

 


 

Maßgebliche Vorschrift:

Zivilprozessordnung

 

§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

(1) Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

(2) Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:

1.         Name und Anschrift des Verbrauchers,

2.         Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage,

3.         Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage,

4.         Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers,

5.         Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Die Anmeldung soll ferner Angaben zum Betrag der Forderung enthalten. 3Die Angaben der Anmeldung werden ohne inhaltliche Prüfung in das Klageregister eingetragen.

(3) Die Anmeldung kann bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz zurückgenommen werden.

(4) Anmeldung und Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären.

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