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Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG wurde im Klageregister bekannt gemacht

Datum: 03.11.2021

Kurzbeschreibung: 

Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG wurde im Klageregister bekannt gemacht

Das Oberlandesgericht Stuttgart, bei dem am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Daimler AG eingegangen ist, hat nach deren Zustellung am 1. September 2021 nun die Klage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. Vor der öffentlichen Bekanntgabe der Musterklageschrift hatte der Senat zunächst noch auf Anpassung hinsichtlich verschiedener Feststellungsziele beim Musterkläger hingewirkt und dann am 28. Oktober 2021 die öffentliche Bekanntmachung beschlossen.

 

Im Klageregister (hier) finden sich u.a. die Feststellungsziele und eine kurze Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes. Verbraucher, deren Ansprüche oder Rechtsverhältnisse von diesen Feststellungszielen abhängen, können sich zum Klageregister über das Anmeldeformular beim Bundesamt für Justiz anmelden. Eine Anmeldung direkt beim Oberlandesgericht ist nicht möglich und unwirksam. Anmeldungen werden weder entgegengenommen noch weitergeleitet. Für die Anmeldung zum Klageregister ist allein das Bundesamt für Justiz zuständig. Weitere Informationen zur Anmeldung sind auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zu finden.

 

 

Das Gericht hat zu gegebener Zeit die öffentliche Bekanntmachung seiner Terminbestimmungen, Hinweise und Zwischenentscheidungen im Klageregister zu veranlassen, wenn dies zur Information der Verbraucher über den Fortgang des Verfahrens erforderlich ist. Die öffentliche Bekanntmachung von Terminen muss spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Terminstag erfolgen.

 

Aktenzeichen: 16a MK 1/21

 

Maßgebliche Vorschrift:

Zivilprozessordnung

 

§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen

 

(1) Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.

(2) 1Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:

1. Name und Anschrift des Verbrauchers,

2. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage,

3. Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage,

4. Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers,

5. Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

2Die Anmeldung soll ferner Angaben zum Betrag der Forderung enthalten. 3Die Angaben der Anmeldung werden ohne inhaltliche Prüfung in das Klageregister eingetragen.

(3) Die Anmeldung kann bis zum Ablauf des Tages des Beginns der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz zurückgenommen werden.

(4) Anmeldung und Rücknahme sind in Textform gegenüber dem Bundesamt für Justiz zu erklären.

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