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Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung ab 13. April 2021

Datum: 25.02.2021

Kurzbeschreibung: 

Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung ab 13. April 2021

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

Dienstag, 13. April 2021, 10:00 Uhr
im Sitzungssaal 1
des Oberlandesgerichts Prozeßgebäudes Stammheim (OPS)

Asperger Straße 47, Saal 1

Stuttgart-Stammheim 70439 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen zwölf Angeklagte deutscher Staatsangehörigkeit, von denen sich elf Angeklagte in Untersuchungshaft befinden.

Acht Angeklagten wird in der Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 2. November 2020 vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich anschließend an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben, zwei Angeklagte sollen dabei Rädelsführer der Vereinigung gewesen sein. Drei weiteren Angeklagten wird ebenfalls Mitgliedschaft in dieser Vereinigung vorgeworfen, ein weiterer Angeklagter ist wegen Unterstützung der Vereinigung angeklagt. Sieben Angeklagten werden zusätzlich Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 13. November 2020 zu entnehmen.

Mit Beschluss vom 22. Februar 2021 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat ist in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt. Der Vorsitzende hat die Beiziehung von zwei Ergänzungsrichtern verfügt.

Die nächsten Verhandlungstermine sind angesetzt für:

Mittwoch, 14. April 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 20. April 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 21. April 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 27. April 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 28. April 2021, 09.00 Uhr

 

Dienstag, 4. Mai 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 5. Mai 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 11. Mai 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 12. Mai 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 18. Mai 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 19. Mai 2021, 09.00 Uhr

 

Dienstag, 8. Juni 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 9. Juni 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 15. Juni 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 16. Juni 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 22. Juni 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 23. Juni 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 29. Juni 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 30. Juni 2021, 09.00 Uhr

 

Dienstag, 6. Juli 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 7. Juli 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 13. Juli 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 14. Juli 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 20. Juli 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 21. Juli 2021, 09.00 Uhr

Dienstag, 27. Juli 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 28. Juli 2021, 09.00 Uhr

 

Dienstag, 3. August 2021, 09.00 Uhr

Mittwoch, 4. August 2021, 09.00 Uhr

Freitag, 6. August 2021, 09.00 Uhr

 

Weitere Verhandlungstermine finden in der Folgezeit am Montag, 6. September 2021 und dann - solange wie erforderlich - jeweils dienstags und donnerstags statt.

 

Hinweise für Medienvertreter bzgl. Akkreditierung und Pool-Lösung folgen noch gesondert!

 

 

 

Aktenzeichen

 

5 - 2 StE 7/20 – Oberlandesgericht Stuttgart

2 StE 7/20-5a – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

 

 

 

Relevante Normen (Auszug):

 

 

§ 129a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) – Bildung terroristischer Vereinigungen:

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.     Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder

2.     Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.



 



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