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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger wegen versuchten Mordes u.a.

Datum: 27.10.2022

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger wegen versuchten Mordes u.a.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

Montag, 14. November 2022, 9.00 Uhr

im Sitzungssaal 18, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis ein Staatsschutzverfahren gegen einen 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem u.a. vorgeworfen wird, versucht zu haben, einen Polizeibeamten aus niederen Beweggründen zu töten.

Die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 17. August 2022 legt dem Angeklagten zur Last, er habe sich aus der von ihm vertretenen Reichsbürger-Ideologie heraus am späten Abend des 7. Februar 2022 im Landkreis Lörrach einer Verkehrskontrolle entzogen, indem er mit seinem Pkw einen ihm entgegenlaufenden Polizisten frontal angefahren und schwer verletzt habe. Er habe dabei in Kauf genommen, den Polizisten auch tödlich zu verletzen. Von einer Weiterfahrt habe sich der Angeklagte selbst durch mehrere Schüsse der Beamten auf sein Fahrzeug nicht abhalten lassen, von denen ein Schuss ihn am Oberarm verletzt habe. Auf Grund vorherigen Alkoholkonsums habe sich der Angeklagte zum Zeitpunkt des Geschehens in einem fahruntüchtigen Zustand befunden.

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 12.09.2022  (hier) zu entnehmen.

Der Angeklagte befindet sich nach vorläufiger Festnahme am 7. Februar 2022 seit dem 8. Februar 2022 in Untersuchungshaft.

 

Mit Beschluss vom 19. Oktober 2022 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Es wurde Haftfortdauer angeordnet. Der Senat hat die Nebenklage des verletzten Polizeibeamten zugelassen und wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Freitag, 18.11.2022

Mittwoch, 23.11.2022 (s. Aushang)

Donnerstag, 01.12.2022

Freitag, 02.12.2022

Montag, 05.12.2022

Dienstag, 06.12.2022 (s. Aushang)

Montag, 12.12.2022

Donnerstag, 15.12.2022 (s. Aushang)

Donnerstag, 22.12.2022

Montag, 09.01.2023

Donnerstag, 12.01.2023

Montag, 16.01.2023

Donnerstag, 19.01.2023

Donnerstag, 26.01.2023

 

jeweils um 9.00 Uhr im Prozessgebäude Olgastraße 2, 70182 Stuttgart,

in Sitzungssaal 18, soweit vorstehend nicht ausdrücklich auf den Aushang verwiesen.

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 20.10.2022 wurden für den Prozessauftakttag und den Tag der Urteilsverkündung ein Akkreditierungsverfahren und eine Poollösung für Film- und Fotoaufnahmen angeordnet.

 

Die Akkreditierungsfrist beginnt für den ersten Sitzungstag am Mittwoch, den 02. November 2022 um 09.00 Uhr und endet am Freitag, den 04. November 2022 um 16.00 Uhr.

 

Für die Urteilsverkündung sind Akkreditierungsgesuche bis spätestens 16.00 Uhr am vierten Werktag vor der Verkündung an die Pressestelle zu richten.

 

Fernsehteams und Fotograf*innen können sich ausschließlich per Email unter dem Betreff „Az. 2 - 2 StE 15/22" und unter namentlicher Benennung der Medienvertreter*innen (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

 

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

 

akkreditieren.

 

Unvollständige oder auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen Email-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt und werden auch nicht weitergeleitet.

 

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis zu übermitteln.

 

Für Filmaufnahmen werden zwei akkreditierte Fernsehteams (ein öffentlich- rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) zugelassen, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen. Für Fotoaufnahmen werden vier akkreditierte Agenturfotograf*innen und vier akkreditierte freie Fotograf*innen zugelassen. Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, müssen die Fernsehteams und Fotografen nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Verfügung entsprechende Pools bilden.

 

Die Genehmigung von Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal vor anderen Verhandlungstagen oder in Sitzungspausen werden auf Antrag vom Vorsitzenden jeweils geprüft.

 

 

Aktenzeichen

 

2 – 2 StE 15/22 Oberlandesgericht Stuttgart

 

 



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