Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Mittwoch, den 9. April 2025 um 9.30 Uhr
im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim,
Saal 2,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen den zum Zeitpunkt des Hauptverhandlungsbeginns 35-jährigen Angeklagten A. und den 36-jährigen Angeklagten Al S., beides syrische Staatsangehörige, denen vorgeworfen wird, sich jeweils mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben und zudem unter anderem Kriegsverbrechen gegen Personen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
Der Anklage des Generalbundesanwalts vom 18. Dezember 2024 zufolge sollen die Angeklagten sich spätestens im August 2014 in der syrischen Provinz Deir ez-Zor dem IS angeschlossen haben, der damals gerade die Macht in der Stadt Abu Hardub sowie in den vom Al-Shu’uaitat-Stamm bewohnten Ortschaften Abu Hammam, Gharanij und Kishkiya gewaltsam an sich gerissen habe. Der Angeklagte A. soll gemeinsam mit anderen IS-Kämpfern bewaffnete Patrouillen in dem besetzten Gebiet durchgeführt haben, Kämpfer für den IS ausgebildet haben und – wie der Angeklagte Al S. – einer bewaffneten Festnahmeeinheit des IS angehört haben und dabei an Festnahmeaktionen und körperlichen Misshandlungen beteiligt gewesen sein. Der Angeklagte Al S. soll zudem für die IS-Religionspolizei (Hisba) in leitender Funktion tätig gewesen sei.
Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 30. Januar 2025 (hier) zu entnehmen.
Die Angeklagten wurden am 11. März 2024 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Mit Beschluss vom 25. Februar 2025 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden besetzt sein.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf:
Mittwoch, 23. April 2025,
Mittwoch, 30. April 2025,
Montag, 5. Mai 2025,
Mittwoch, 7. Mai 2025,
Montag, 12. Mai 2025,
Mittwoch, 14. Mai 2025,
Montag, 19. Mai 2025,
Montag, 26. Mai 2025,
Mittwoch, 28. Mai 2025,
Montag, 2. Juni 2025,
Mittwoch, 4. Juni 2025,
Mittwoch, 11. Juni 2025,
Montag, 16. Juni 2025,
Montag, 23. Juni 2025,
Mittwoch, 25. Juni 2025,
Montag, 30. Juni 2025,
Mittwoch, 2. Juli 2025,
Freitag, 4. Juli 2025,
Montag, 28. Juli 2025,
Mittwoch, 30. Juli 2025,
Montag, 4. August 2025,
Mittwoch, 6. August 2025,
Freitag, 8. August 2025,
Montag, 1. September 2025,
Mittwoch, 3. September 2025,
Montag, 8. September 2025,
Mittwoch, 10. September 2025,
Montag, 15. September 2025,
Mittwoch, 17. September 2025,
Montag, 22. September 2025,
Mittwoch, 24. September 2025,
Montag, 29. September 2025,
Mittwoch, 1. Oktober 2025,
Montag, 6. Oktober 2025,
Mittwoch, 8. Oktober 2025,
Montag, 13. Oktober 2025,
Mittwoch, 15. Oktober 2025,
Montag, 20. Oktober 2025,
Mittwoch, 22. Oktober 2025,
Montag, 3. November 2025,
Mittwoch, 5. November 2025,
Montag, 10. November 2025,
Mittwoch, 12. November 2025,
Montag, 17. November 2025,
Mittwoch, 19. November 2025,
Montag, 24. November 2025,
Mittwoch, 26. November 2025,
Montag, 1. Dezember 2025,
Mittwoch, 3. Dezember 2025,
Montag, 8. Dezember 2025,
Mittwoch, 10. Dezember 2025,
Montag, 15. Dezember 2025,
Mittwoch 17. Dezember 2025,
Freitag, 19. Dezember 2025 und
Mittwoch, 7. Januar 2026 2025,
jeweils um 9.30 Uhr
im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Saal
2,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 18. März 2025 wurde für die Sitzungstage jeweils eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.
Die Akkreditierungsfrist für solche Aufnahmen durch Medienvertreter, für den ersten Sitzungstag endet am Montag, den 7. April 2025 um 15:00 Uhr. Für sämtliche weiteren Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag.
Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kontaktdaten) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen per Mail sind an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts
pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de
zu richten.
Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.
Zugelassen können für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung zwei Filmteams (je eines öffentlich-rechtlichen und eines privatrechtlichen Fernsehsenders, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen), fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) und drei Ton-Aufnahmeteams (bestehend aus höchstens zwei Personen) werden.
Übersteigt die Anzahl der Akkreditierungsgesuche die für Film-/Foto- und Tonaufnahmen jeweils verfügbaren Plätze, müssen die Aufnahmeteams und Fotografen Pools (für öffentlich-rechtliche Fernsehsender, privatrechtliche Fernsehsender, Tonaufnahmeteams, Agenturfotografen und freie Fotografen) bilden. Die Vergabe der Poolplätze richtet sich bei den Filmteams nach einer Einigung unter den interessierten Fernsehanstalten, im Übrigen (vorbehaltlich einer der Pressestelle anzuzeigenden anderweitigen Einigung der beteiligten Medienorgane/-vertreter) nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche. Die Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild-/ Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die näheren Bestimmungen für die Anfertigung der Aufnahmen entnehmen Sie bitte der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung der Vorsitzenden.
Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Medienvertreter in den vorderen Reihen des Sitzungssaals reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
Medienvertreter, die sich als solche ausgewiesen haben, dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen. Die Benutzung ist den Medienvertretern nur im Offline-Betrieb gestattet. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen von nicht für solche Aufnahmen zugelassenen Medienvertretern (vgl. oben) nicht gemacht werden.
Aktenzeichen
7 St 2 BJs 215/22 Oberlandesgericht Stuttgart
2 BJs 215/22 Generalbundesanwalt