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6. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit und der Verabredung zu Brandanschlägen im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes

Datum: 23.02.2026

Kurzbeschreibung: 

6. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Agententätigkeit und der Verabredung zu Brandanschlägen im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes

 

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

 


Dienstag, 17. März 2026, 9.15 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1

Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart



unter dem Vorsitz von Matthias Merz ein Staatsschutzverfahren gegen drei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 22, 25 und 30 Jahren. Den Angeklagten wird jeweils unter anderem vorgeworfen, sich zur schweren Brandstiftung verabredet (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB) und tateinheitlich hierzu sich der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht zu haben.



Dem Verfahren liegen zwei Anklageschriften des Generalbundesanwalts zugrunde. Dieser hat zunächst am 23. Dezember 2025 gegen den 22-jährigen Angeklagten Bi. und den 25-jährigen Angeklagten T. Anklage erhoben. Zudem hat der Generalbundesanwalt am 22. Januar 2026 eine weitere Anklage gegen den 30-jährigen Angeklagten Be. erhoben. Be. war im Mai 2025 in der Schweiz festgenommen worden und wurde am 23. Dezember 2025 auf Grundlage einer Auslieferungsbewilligung von dort nach Deutschland überstellt. Zwischenzeitlich sind die beiden Verfahren miteinander verbunden.



Den Anklagen des Generalbundesanwalts zufolge sollen die Angeklagten im März 2025 in arbeitsteiligem Zusammenwirken von Konstanz bzw. Köln aus über einen ukrainischen Postdienstleister zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine versandt haben. Den Auftrag hierzu soll ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben. Das Vorgehen habe dazu dienen sollen, Versandrouten und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister auszuforschen. Später hätten die Angeklagten Pakete mit Brandsätzen aufgeben sollen, die sich dann in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine hätten entzünden und möglichst großen Schaden verursachen sollen.



Mit Beschluss vom 9. Februar 2026 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.



Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

Donnerstag, 19. März 2026,

Dienstag, 31. März 2026,

Donnerstag, 2. April 2026,

Dienstag, 14. April 2026,

Donnerstag, 16. April 2026,

Donnerstag, 23. April 2026,

Dienstag, 12. Mai 2026,

Dienstag, 19. Mai 2026,

Donnerstag, 21. Mai 2026,

Donnerstag, 11. Juni 2026,

Dienstag, 16. Juni 2026,

Donnerstag, 18. Juni 2026,

Dienstag, 23. Juni 2026,

Donnerstag, 25. Juni 2026,

Dienstag, 30. Juni 2026,

Donnerstag, 2. Juli 2026,

Dienstag, 7. Juli 2026,

Donnerstag, 9. Juli 2026,

Dienstag, 14. Juli 2026,

Dienstag, 21. Juli 2026,

Donnerstag, 23. Juli 2026,

Dienstag, 28. Juli 2026,

Donnerstag, 30. Juli 2026,

Dienstag, 4. August 2026,

Donnerstag, 6. August 2026,

Dienstag, 11. August 2026,

Donnerstag, 13. August 2026,

Dienstag, 18. August 2026,

Dienstag, 15. September 2026,

Donnerstag, 17. September 2026,

Dienstag, 22. September 2026 und

Donnerstag, 24. September 2026
(sowie danach, soweit erforderlich, dienstags und donnerstags)
jeweils 9:15 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1 oder Saal 2



Ein Akkreditierungsverfahren für Sitzplätze im Saal für Medienvertreter ist derzeit nicht vorgesehen.



Soweit der Senat in Saal 1 im OPS verhandelt sind bis 10 Minuten vor Sitzungsbeginn für Medienvertreter 40 besonders gekennzeichnete Sitzplätze reservier; soweit in Saal 2 im OPS verhandelt wird, sind 30 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert.



Medienvertretern ist es gestattet, Schreibzeug und Notebook/Laptop (zur Nutzung im Offline-Betrieb, keine Aufnahmen) in den Sitzungssaal mitzunehmen.



Zur Gewährleistung eines möglichst zügigen Einlasses und der Vermeidung von Wartezeiten aufgrund Überprüfung der Journalisteneigenschaft wird Medienvertretern dringend empfohlen, vorab möglichst zeitnah gegenüber der Pressestelle des Oberlandesgerichts Stuttgart per E-Mail unter pressestelle@OLGStuttgart.justiz.bwl.deihr Interesse unter Nennung des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums, ggf. des entsendenden Medienunternehmens und der Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mitzuteilen sowie einen Nachweis der Journalisteneigenschaft (z.B. gültigen Presseausweis oder Referenzschreiben) beizufügen.



Aufnahmen (Film-, Foto-, Tonaufnahmen) im Sitzungssaal (außerhalb der Hauptverhandlung) sind Medienvertretern nur mit Genehmigung erlaubt. Hierfür ist für den ersten Verhandlungstag ein Antrag bis spätestens Mittwoch, 11. März 2026, im Übrigen bis 12:00 Uhr am dritten Werktag vor dem jeweiligen Sitzungstag, per E-Mail bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. oben) zu stellen. Dabei sind die Personen zu benennen, welche die Aufnahmen fertigen sollen. Je nach Zahl der Anfragen bleibt eine Pool-Lösung für die Zulassung vorbehalten.



Die näheren Bestimmungen für die Zulassung von Medienvertretern entnehmen Sie gerne der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 20. Februar 2026.

 



Aktenzeichen
6 St 3 BJs 158/25 – Oberlandesgericht Stuttgart
3 BJs 158/25 u. 446/25 – Generalbundesanwalt