Zum Inhalt springen

5. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für die PKK

Datum: 10.04.2026

Kurzbeschreibung: 

5. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für die PKK 

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am

 

Donnerstag, 23. April 2026 um 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 2
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen einen zum Zeitpunkt des Verhandlungsauftakts 48 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdi­stans“ (PKK) beteiligt zu haben.

 

Der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft vom 23. Mai 2023 zufolge soll der Angeklagte im Zeitraum zwischen Mitte 2015 bis zumindest Ende Mai 2021 innerhalb der hierarchischen Strukturen der Vereinigung im PKK-Gebiet Heilbronn unter anderem maßgeblich für die Beschaffung von Finanzmitteln für die Organisation zuständig gewesen sein. Dabei soll er als Finanz­­verant­wortlicher eines Tarnvereins der PKK etwa Mitgliedsbeiträge von im PKK-Gebiet Heilbronn ansässigen Kurden vereinnahmt und die Sammlung von Spendengeldern für die Vereinigung koordiniert haben. Dabei habe er jeweils in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der Organisation gehandelt.

Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Dienstag, 28. April 2026,

Donnerstag, 7. Mai 2026,

Donnerstag, 21. Mai 2026,

Dienstag, 9. Juni 2026,

Dienstag, 16. Juni 2026,

Dienstag, 23. Juni 2026,

Dienstag, 30. Juni 2026,

Donnerstag, 9. Juli 2026,

Dienstag, 14. Juli 2026,

Donnerstag, 23. Juli 2026,

Donnerstag, 30. Juli 2026,

Freitag, 31. Juli 2026,

Montag, 31. August 2026,

Dienstag, 1. September 2026,

Donnerstag, 3. September 2026,

Dienstag, 8. September 2026,

Donnerstag, 10. September 2026,

Dienstag, 15. September 2026,

Donnerstag, 17. September 2026,

Dienstag, 22. September 2026,

Donnerstag, 24. September 2026,

Dienstag, 29. September 2026,

Donnerstag, 8. Oktober 2026,

Dienstag, 13. Oktober 2026,

Donnerstag, 15. Oktober 2026,

Dienstag, 20. Oktober 2026,

Donnerstag, 22. Oktober 2026,

Donnerstag, 5. November 2026,

Dienstag, 10. November 2026,

Donnerstag, 12. November 2026,

Dienstag, 17. November 2026,

Donnerstag, 19. November 2026,

Dienstag, 24. November 2026,

Donnerstag, 26. November 2026,

Dienstag, 1. Dezember 2026,

Donnerstag, 3. Dezember 2026,

Dienstag, 8. Dezember 2026,

Donnerstag, 10. Dezember 2026,

Dienstag, 15. Dezember 2026 und

Donnerstag, 17. Dezember 2026,

 

jeweils 9:00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 2.

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung des Vorsitzenden vom 9. April 2026 wurde mit Blick auf Medienvertreter unter anderem das Folgende geregelt:

 

Am ersten Hauptverhandlungstag und dem Tag einer möglichen Urteilsverkündung sind außerhalb der Hauptverhandlung Aufnahmen durch bis zu vier Fernsehteams, drei Ton-Aufnahmeteams und vier Fotografen/Fotografinnen gestattet. An weiteren Hauptverhandlungs­tagen werden Aufnahmen ggf. nach Einzelfallprüfung gestattet.

Bei Interesse sind entsprechende Gesuche per Mail und unter Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen, deren Geburtsdatum, (sofern vorliegend) des entsendenden Medien­unter­nehmens und der Kontaktdaten an die Pressestelle des Oberlandesgerichts unter

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

zu richten.

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

Dies hat bezüglich des ersten Hauptverhandlungstag bis Dienstag, 21. April 2026, 12:00 Uhr und im Übrigen bis spätestens 12:00 Uhr am zweiten Werktag vor dem jeweiligen Verhandlungstag zu erfolgen.

 

Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. In den vorderen Reihen des Sitzungssaales sind 10 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

Die weitergehenden Bestimmungen können Sie der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden entnehmen.

 

 

Aktenzeichen

5 St 38 OJs 10/19 (2) – Oberlandesgericht Stuttgart
38 OJs 10/19 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart