Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Donnerstag, 12. Februar 2026, 9.00 Uhr
im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 18,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler ein Staatsschutzverfahren gegen einen 41 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Freudenstadt, dem vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung unterstützt (§ 129a Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2, Absatz 5 Satz 1 StGB) und tateinheitlich hierzu Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§§ 83 Absatz 1, 27 Abs. 1 StGB) geleistet zu haben
Der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 12. September 2025 zufolge soll der Angeklagte die spätestens im Januar 2022 mit Personen aus dem gesamten Bundesgebiet gegründete „Kaiserreichsgruppe“ unterstützt haben, ohne selbst Mitglied dieses Zusammenschlusses gewesen zu sein. Ziel dieser Gruppierung sei es laut Anklage gewesen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gewaltsam zu beseitigen und diese durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 zu ersetzen. Dabei hätte im Rahmen eines mehrphasigen „Gesamtplans“ durch gezielte Anschläge auf die Energieversorgung der Bundesrepublik ein andauernder bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden sollen. Ferner habe die Vereinigung geplant, den damaligen Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen, wobei der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen worden sei. Diese Maßnahmen hätten letztendlich in bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland münden sollen, wodurch der Sturz der Bundesregierung hätte ermöglicht werden sollen. Zur Umsetzung ihres Vorhabens hätten führende Mitglieder der Vereinigung unter anderem über einen verdeckten Ermittler versucht, an Kriegswaffen des Typs AK47 und sonstige Waffen zu gelangen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 6. März 2025 unter anderem vier mutmaßliche Gründungsmitglieder der Vereinigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Dem Angeklagten, dem die Pläne der Gruppierung und ihre Aktivitäten laut Anklage spätestens seit Ende Februar 2022 bekannt gewesen seien, wird zur Last gelegt, die von ihm befürworteten Aktivitäten dadurch aktiv gefördert zu haben, indem er sich unter anderem im April 2022 bei einem Treffen mit führenden Mitgliedern der Vereinigung in Brandenburg an Gesprächen zur Besetzung von Regierungsämtern in dem geplanten neuen Staatswesen beteiligt habe.
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf
Donnerstag, 26. Februar 2026, 9.00 Uhr, OLG, Saal 18,
Mittwoch, 4. März 2026, 9.00 Uhr, OLG, Saal 3,
Donnerstag, 5. März 2026, 9.00 Uhr, OLG, Saal 18,
Mittwoch, 11. März 2026, 9.00 Uhr, OLG, Saal 3,
Donnerstag, 12. März 2026, 9.00 Uhr, OLG, Saal 18,
Aktenzeichen
2 St 36 OJs 19/24 – Oberlandesgericht Stuttgart
36 OJs 19/24 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart