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2. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für die PKK und der gefährlichen Körperverletzung

Datum: 11.08.2025

Kurzbeschreibung: 

2. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für die PKK und der gefährlichen Körperverletzung

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

 

Mittwoch, 10. September 2025 um 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 18,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

(Eingang Seite Ulrichstraße)



unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler ein Staatsschutzverfahren gegen einen 51 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt und dabei u.a. eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.

Der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft vom 6. Juni 2025 zufolge soll der Angeklagte im Zeitraum September 2020 bis Mai 2021 den PKK-Raum „Stuttgart Zentrum“ geleitet und sich dabei in enger Abstimmung mit dem ihm übergeordneten Gebietsverantwortlichen mit den organisatorischen, finanziellen und propagandistischen Angelegenheiten der Organisation (u.a. der Abwicklung von Demonstrationen und der Spendensammlung) befasst haben. Dabei soll es im Rahmen einer PKK-Versammlung in Stuttgart am 27. Februar 2021 – unter Beteiligung des Angeklagten – zu einem tätlichen Angriff von rund 15 Demonstrationsteilnehmern gegen zwei Passanten gekommen sein. Die beiden mutmaßlich Geschädigten sollen die Demonstrierenden zuvor provoziert haben, worauf ihnen Faustschläge und Tritte versetzt worden seien.

 

Der Angeklagte befand sich in dieser Sache zunächst in Italien in Auslieferungshaft. Seit seiner Auslieferung nach Deutschland am 24. April 2025 befindet er sich in Untersuchungshaft.

 

Mit Beschluss vom 24. Juli 2025 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Dienstag, 30. September 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Dienstag, 7. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 14. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Donnerstag, 16. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Dienstag, 21. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Mittwoch, 22. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 28. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Mittwoch, 29. Oktober 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 4. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Donnerstag, 6. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Dienstag, 11. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Mittwoch, 12. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 18. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Mittwoch, 19. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 25.November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Mittwoch, 26. November 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Dienstag, 2. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Donnerstag, 4. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Saal 18,

Dienstag, 9. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Saal 3,

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 9.00 Uhr, Saal 18

 

jeweils im Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (Eingang Seite Ulrichstraße).

 

Die sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden vom 29. August 2025 finden Sie hier


Aktenzeichen

2 St 32 OJs 7/22 – Oberlandesgericht Stuttgart
32 OJs 7/22 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart