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2. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für den IS

Datum: 05.05.2026

Kurzbeschreibung: 

2. Strafsenat: Beginn eines Staatsschutzverfahrens wegen des Vorwurfs der Betätigung für den IS

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am

 

Donnerstag, 21. Mai 2026, 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 3,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Wenzler ein Staatsschutzverfahren gegen einen 40 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) beteiligt zu haben.

 

Der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 4. März 2026 gemäß soll der Ange­klagte im Zeitraum September bis November 2016 als Mitglied des IS im Irak (Provinz al-Anbar) bei dessen Behörde für militärische Entwicklung und Produktion als Sprengstoffexperte tätig gewesen sein.

Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit dem 17. Dezember 2025 in Untersuchungshaft.

 

Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Donnerstag, 28. Mai 2026, Saal 18,

Dienstag, 2. Juni 2026, Saal 18,

Mittwoch, 3. Juni 2026, Saal 18,

Dienstag, 9. Juni 2026, Saal 3,

Donnerstag, 11. Juni 2026, Saal 3,

Dienstag, 16. Juni 2026, Saal 18,

Donnerstag, 18. Juni 2026, Saal 3,

Donnerstag, 25. Juni 2026, Saal 3,

Dienstag, 30. Juni 2026, Saal 3, und

Donnerstag, 2. Juli 2026, Saal 4,

jeweils 9:00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2.



Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 30. April 2026 wurde u.a. eine Pool-Lösung für Film-Aufnahmen und Fotografien durch Medienvertreter (im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung) für den ersten Verhandlungstag sowie den Tag einer möglichen Urteilsverkündung angeordnet.
Interessierte Medien, Agenturen oder Fotografen können sich per Mail und unter namentlicher Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Zeitung, Agentur usw.) unter pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de akkreditieren. Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln. Die Akkreditierungsfrist endet für den ersten Sitzungstag am Montag, 18. Mai 2026 (12:00 Uhr).
Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher, ein privatrechtlicher Sender; je höchstens drei Personen) und sechs Fotografen (zwei Agenturfotografen, zwei freie und zwei bei einem Medienunternehmen beschäftigte Fotografen). Übersteigt die Anzahl der Akkreditierungsgesuche die für Film-Teams/Fotografen jeweils verfügbaren Plätze, müssen Pools gebildet werden. Die Vergabe der Poolplätze richtet sich nach einer Einigung unter den Stellern der Gesuche, die der Pressestelle (für den ersten Verhandlungstag bis 19. Mai 2026) anzuzeigen ist. Die Pool-Führer haben sich schriftliche zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Bis fünf Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind Sitzplätze für Pressevertreter in den vorderen Reihen des Sitzungssaals reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden.

 

 

Aktenzeichen

2 St 36 OJs 12/25 – Oberlandesgericht Stuttgart
36 OJs 12/25 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart