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2. Strafsenat verurteilt Angeklagten wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ und Terrorismusfinanzierung

Datum: 05.10.2022

Kurzbeschreibung: 

2. Strafsenat verurteilt Angeklagten wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ und Terrorismusfinanzierung

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter Vorsitz von Dr. Roderich Martis den 31-jährigen Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung zu der Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten 2 Wochen der ausgesprochenen Freiheitsstrafe als vollstreckt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre. Als Bewährungsauflage hat der Angeklagte 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.

 

Nach den Feststellungen des Senats hat der Angeklagte im Januar 2018 von seinem Wohnort im Landkreis Lörrach aus 200 Euro in Scheinen per Post an einen bereits rechtskräftig mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verurteilten Spendensammler der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ übersandt (vgl. Pressemitteilung vom 2.8.2019 hier), der in einem Telegram-Kanal mit dem Namen „Al-Hudhud“ zu Spenden aufgerufen hatte, die dem „IS“ zugutekommen sollten. Der Betrag ist noch im Januar 2018 über Mittelsmänner zum „IS“ nach Syrien gelangt. Durch seinen finanziellen Beitrag wollte der Angeklagte die ihm bekannten Ziele und Tätigkeiten des „IS“ fördern.

Bei der Strafzumessung wurde die geständige Einlassung des Angeklagten und seine Distanzierung vom „IS“ strafmildernd berücksichtigt. Alle Beteiligte haben auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Aktenzeichen

2 – 36 OJs 7/20 – Oberlandesgericht Stuttgart

36 OJs 7/20 – Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

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